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Arbeitszeugnis: Ist es auch auf den zweiten Blick gut?

Spätestens bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmende ein Arbeitszeugnis. Es soll ihm vor allem ermöglichen, bei einer potentiellen neuen Arbeitgeberin eine gute Falle zu machen. Wie Sie zum Arbeitszeungnis Ihrer Wünsche kommen, sagt Beobachter-Expertin Dana Martelli.

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Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  1. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zeugnis verlangen.
  2. Das Zeugnis muss wohlwollend, klar, wahr und vollständig sein.
  3. Bei unlösbaren Streitigkeiten kann man zur Schlichtungsstelle und danach evtl. ans Arbeitsgericht

Links auf Beobachter-Artikel und nützliche Internetinhalte:

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