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19.06.2025, 06:31 Uhr Altes Sexualstrafrecht: Staatsanwaltschaft Aargau muss ermitteln

Das neue Schweizer Sexualstrafrecht basiert auf dem Prinzip «Nein heisst nein». Es gilt seit 2024. Nun muss die Aargauer Staatsanwaltschaft aber in einem Fall ermitteln, der vor 2024 passiert ist, sagt das Obergericht. Es heisst die Beschwerde eines mutmasslichen Opfers gut.

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Weitere Themen in der Sendung:
· Ja zum Pumptrack in Magden: Nach emotionalen Diskussionen bewilligt die Gemeindeversammlung den Kredit für den Pumptrack. Die Gesamtkosten betragen 480'000 Franken.
· Mann trieb in Olten in Aare: Rettungsboot konnte ihn retten; er sei in kritischem Zustand im Spital, meldet die Solothurner Polizei.
· Wer zahlt wenn jemand nach einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ins Heim muss? Im Kanton Solothurn sind es die Betroffenen und Angehörigen. Die Regierung will das nicht ändern, sagt sie in einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Parlament.

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