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Alexandra Lüthy ist die Ururenkelin des Liedschöpfers Johann Lüthi. Sie erzählt Adrian Küpfer die Geschichte des Volkslieds.
SRF / Fabio Flepp
abspielen. Laufzeit 56 Minuten 36 Sekunden.
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Schweizer Volkslieder: Warum ist das «Rigilied» nicht jugendfrei?

Moderator Adrian Küpfer macht sich in einer mehrteiligen Serie auf Spurensuche nach den wahren Geschichten hinter Schweizer Volksliedern. Heute geht es «vo Luzärn uf Wäggis zue» und hoch auf die Rigi.

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«Vo Luzärn uf Wäggis zue – brucht me weder Strümpf no Schue». Mit diesen Worten beginnt der Volksliedklassiker. Luzern, Weggis, Rigi – es gibt wohl kaum ein Volkslied, welches wir mehr mit der Zentralschweiz verbinden. Doch wo ist es entstanden? Nicht im Kanton Luzern. Nein. In Weggis steht zwar ein Gedenkstein, doch entstanden ist das Lied im Kanton Solothurn.

Das Rigilied als Familienerbe

Dies erfährt Adrian Küpfer von Alexandra Lüthy. Sie hat einen ganz besonderen Bezug zum Rigilied. Ihr Ururgrossvater Johann Lüthi hat es geschrieben, anno 1832. Und sie weiss: «Das Lied ist in Oberbuchsiten entstanden, im Kanton Solothurn.» Dort lebte ihr Vorfahre und dort lebt auch sie. Auch sie ist Musikerin. In ihrem Repertoire ist selbstverständlich auch das Rigilied.

Von Luzern reisen Adrian Küpfer und Alexandra Lüthy per Schiff nach Weggis. Dieselbe Reise hatte vor fast 200 Jahren auch Johann Lüthi gemacht. Unterwegs war er mit seinem besten Freund Franz Hammer. Auf der Rigi müssen sie so einiges erlebt haben. Unter anderem machten sie auch Bekanntschaft mit «Sennenmeitschi», die ihnen Blumen verkaufen wollten.

Sextourismus auf der Rigi?

Ein Mädchen wurde schwanger. Wer das Lied aus der Schule oder von Singabenden kennt, mag davon heute aber zum ersten Mal hören. Denn die heute gesungene Version entspricht nicht mehr der Originalversion. Wie es bei Volksliedern üblich ist, wandelte sich über die Jahre die Melodie. Aber auch der Text wurde angepasst, respektive gekürzt.

In der Urform von 1832 lautete die letzte Strophe nämlich so: «D'r Hammer, dää het's Blüemli g'noh, es wird im suufer use cho – Jetz darf er nümm uf d'Rigi goh, söst schickt im 's Meitli's Büebli noh.» Es war also nicht ganz jugendfrei. «So wollte man es wohl nicht im Gesangsbuch haben», vermutet die Ururenkelin.

Selbstverständlich muss die Geschichte, respektive der Liedtext, im Kontext der damaligen Zeit gelesen werden. Auch dies ein Thema im Treffpunkt.

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