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Aargau Solothurn Aarburg: Asylbewerber dürfen (vorläufig) bleiben

Die Asylbewerber in den beiden Wohnhäusern, die der Kanton Aargau in Aarburg gemietet hat, müssen vorerst nicht ausziehen. Das Bundesgericht gewährt der Beschwerde der Gemeinde keine aufschiebende Wirkung.

Das Bundesgericht kommt der Gemeinde Aarburg nicht entgegen. Die Asylbewerber dürfen vorläufig bleiben, und es gibt auch keine vorsorglichen Massnahmen, wie sie die Einwohnergemeinde gewünscht hatte. So steht es in der Verfügung, die das Bundesgericht am Dienstag publiziert hat.

Frau mit Kopftuch und drei Kinder vor dem Eingang in einen Wohnblock
Legende: Aus diesem Wohnblock hat der Kanton Aargau eine Asylunterkunft gemacht. Das sorgte 2014 landesweit für Schlagzeilen. Keystone

Allerdings: Es ist erst ein Zwischenentscheid. Ob der Kanton für die Umnutzung der Wohnblöcke in eine Asylunterkunft eine Baubewilligung benötigt, entscheidet das Bundesgericht erst später.

Langer Rechtsstreit

Der Kanton Aargau und die Gemeinde liegen sich wegen der beiden Wohnhäuser mit total 13 Wohnungen seit Monaten in den Haaren. Die bisherigen Schritte:

  • Aarburg verhängt Nutzungsverbot.
  • Kantonales Baudepartement hebt Nutzungsverbot auf.
  • Gemeinde macht Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht.
  • Verwaltungsgericht sagt: Kanton braucht keine Bewilligung, um aus den Wohnblöcken eine Asylunterkunft zu machen.
  • Gemeinde macht Beschwerde beim Bundesgericht.

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