Das Bundesgericht kommt der Gemeinde Aarburg nicht entgegen. Die Asylbewerber dürfen vorläufig bleiben, und es gibt auch keine vorsorglichen Massnahmen, wie sie die Einwohnergemeinde gewünscht hatte. So steht es in der Verfügung, die das Bundesgericht am Dienstag publiziert hat.
Allerdings: Es ist erst ein Zwischenentscheid. Ob der Kanton für die Umnutzung der Wohnblöcke in eine Asylunterkunft eine Baubewilligung benötigt, entscheidet das Bundesgericht erst später.
Langer Rechtsstreit
Der Kanton Aargau und die Gemeinde liegen sich wegen der beiden Wohnhäuser mit total 13 Wohnungen seit Monaten in den Haaren. Die bisherigen Schritte:
- Aarburg verhängt Nutzungsverbot.
- Kantonales Baudepartement hebt Nutzungsverbot auf.
- Gemeinde macht Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht.
- Verwaltungsgericht sagt: Kanton braucht keine Bewilligung, um aus den Wohnblöcken eine Asylunterkunft zu machen.
- Gemeinde macht Beschwerde beim Bundesgericht.