Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien sei nicht möglich gewesen, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit. Der Regierungsrat habe die Beschwerde vollumfänglich abgelehnt.
Eine Privatperson hatte die Beschwerde gegen die von der Aarauer Stadtregierung Ende Mai 2014 erteilte Baubewilligung am letztmöglichen Tag beim Regierungsrat eingereicht. Das Projekt war zuvor in Gesprächen mit den verschiedenen Einsprechern bereinigt worden.
Beschwerde gegen zu viel Verkehr
Der Beschwerdeführer bemängelte, dass die geplanten Läden im Stadion zonenwidrig seien. Ausserdem entstehe durch das Bauprojekt zu viel Verkehr und die Erschliessung sei ungenügend geplant. Diese Vorwürfe seien nicht richtig, hat nun der Regierungsrat entschieden.
Das Beschwerdeverfahren verzögerte das Projekt. Der Spatenstich war für Herbst 2014 geplant gewesen. Das 10'000 Plätze zählende Fussballstadtion Torfeld-Süd sieht Investitionen von 36 Millionen Franken vor.
Nach 30 Tagen könnte das Stadion gebaut werden
Der Beschwerdeführer kann nun den Entscheid des Regierungsrates innerhalb von 30 Tagen an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen. Tut er das nicht, wird die Baubewilligung rechtskräftig und das Stadion kann gebaut werden.