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Aargau Solothurn Brandstifter der St. Ursen-Kathedrale wird verwahrt

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat entschieden: Der psychisch angeschlagene Mann, der vor knapp fünf Jahren den Innenraum der Solothurner Kathedrale in Brand gesteckt hatte, wird verwahrt. Er bleibt in Haft. Der Verteidiger will das Urteil wohl anfechten.

Der heute 66-jährige Urheber des Brandanschlages auf die St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn wird verwahrt. Dies, weil er nicht kooperiere bei der Therapie. So hat es das Amtsgericht Solothurn-Lebern auf Antrag der Solothurner Staatsanwaltschaft beschlossen.

Die Fakten in Kürze

  • Im Januar 2011 steckte der Mann den Altar in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale in Brand. Es entstand ein Sachschaden von über drei Millionen Franken
  • Bereits vorher war der Mann aufgefallen, weil er in Olten einen Zug entgleisen lassen wollte und Bahnfahrende mit einer «Bombenweste» erschreckte
  • Das Amtsgericht hatte den Brandstifter bereits verurteilt, seine Haftstrafe hat er eigentlich abgesessen. Im aktuellen Prozess ging es nun um die Frage, ob der geständige Täter verwahrt wird
  • Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine Verwahrung erfüllt, weil sich der psychisch kranke Mann konsequent weigert, entsprechende Therapien zu besuchen
  • Die Verteidigung wehrt sich gegen die Auslegung von Staatsanwaltschaft und Gericht – ein Weiterzug ist wahrscheinlich

Das Gericht hat am Montag seine Begründung mündlich bekannt gegeben. Es wäre grobfahrlässig den Mann freizulassen, hiess es. Gemäss Gutachten liegt bei ihm eine schwere psychische Störung vor. Zudem ist die Rückfallgefahr sehr gross. Alle Therapie-Versuche sind bisher gescheitert, weil sich der 66-Jährige weigert zu kooperieren. Sieben Therapeuten haben versucht, mit ihm zu arbeiten.

Sicherheitshaft

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Das Urteil des Amtsgerichts kann an die nächste Instanz weiter gezogen werden. Es ist daher noch nicht rechtskräftig. Deshalb wurde für den Mann Sicherheitshaft verfügt. Er bleibt also auch weiterhin in Haft, auch wenn das Justizverfahren weiter laufen sollte.

Erfolglose Therapie-Versuche

Mit diesem Urteil folgt das Gericht dem Solothurner Behörden, die den Mann in den vergangenen vier Jahren in einer geschlossenen, psychiatrische Klinik vergeblich versucht hatten, zu therapieren.

Bei diesem Mann bestehe keine Aussicht auf einen Erfolg durch eine Therapie, sagte eine Gutachterin am vergangenen Dienstag vor Gericht aus. Er lebe in einer anderen Welt. Seine paranoide Persönlichkeitsstörung bleibe lebenslang. Bei ihm bestehe zudem ein hohes Rückfallrisiko.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass sich die Einstellung des Mannes nicht geändert habe und dass bei ihm mit weiteren schweren Taten gerechnet werden müsse. Die Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, die Öffentlichkeit vor diesem Mann zu schützen.

«Wollte nie Menschenleben gefährden»

Anders sah dies der Verteidiger des Brandstifters. Der Mann sei keine ernsthafte Gefahr mehr für die Menschheit. Er habe die Welt als ungerecht und intolerant empfunden und habe deshalb mit seinen Taten auf sich aufmerksam machen wollen.

Sein Klient habe nie die Absicht gehabt, Menschenleben zu gefährden. Die Weltanschauung könne seinem Klienten nicht ausgetrieben werden. Vielmehr sollte er dahingehend therapiert werden, dass er damit in einer andersdenkenden Welt leben könne.

Ein schwieriger Fall

Video
Prozess Brandstifter St. Ursen-Kathedrale
Aus Schweiz aktuell vom 15.12.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 28 Sekunden.

Das Gericht selber sprach in seiner Urteilsbegründung von einem «schwierigen Urteil». Tatsächlich sei der Brandstifter kein Mörder oder Sexualstraftäter. Eigentlich hätten die Richter deshalb auch keine Verwahrung aussprechen wollen, erklärt SRF-Korrespondent Bruno von Däniken in Solothurn. Aber weil sich der Täter so unkooperativ zeige, habe man «keine andere Wahl» gehabt.

Der Mann habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen, so die Richter weiter. Die mündliche Urteilsbegründung dauerte beinahe eine Stunde. Der Brandstifter habe das Urteil «äusserlich relativ ruhig» zur Kenntnis genommen, so der SRF-Reporter weiter. Nur bei der Urteilsverkündung selber habe er Zeichen von Nervosität gezeigt.

Fall kommt wohl vor Obergericht

Zufrieden mit dem Urteil zeigt sich die Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie hatte die Verwahrung gefordert, das Amtsgericht folgte nun diesem Antrag mit seinem Urteil.

Ganz anderer Meinung ist der amtliche Verteidiger des Angeklagten. Er hatte bereits nach der Verhandlung angekündigt, dass er eine Verwahrung nicht akzeptieren würde. Auf Anfrage von Radio SRF bestätigt er diese Aussage. Er müsse sich aber zuerst mit seinem Mandanten absprechen, ob man den Fall vor dem Solothurner Obergericht anfechten wolle.

Die Verteidigung zweifelt vor allem die Aussage des Amtsgerichts Solothurn-Lebern an, dass genügend Voraussetzungen erfüllt sind, um eine Verwahrung auszusprechen.

Millionenschaden in der Kathedrale

Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand. Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken.

Davor wollte er im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer SO mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen. Und im Juli 2010 erschreckte er im Gotthardtunnel mit einer selbstgebastelten «Bombenweste» die Zugspassagiere.

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