Das Begehren sei obsolet geworden, teilte die CVP am Dienstag mit. Das Volk werde über das Kinderbetreuungsgesetz an der Urne entscheiden. Das Gesetz ist ein Gegenvorschlag zur weiterreichenden Volksinitiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv).
Die CVP will in der Volksabstimmung das vom Grossen Rat mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten beschlossene Gesetz unterstützen. Das Begehren des alv werde jedoch abgelehnt.
Das Kinderbetreuungsgesetz sieht vor, dass Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen und sich an den Kosten beteiligen müssen. Die CVP hatte ihre Initiative im vergangenen April lanciert.