Ein deutscher Raser ist vom Bezirksgericht Baden zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Sein Auto erhält er zurück. Die Staatsanwaltschaft wollte, dass der Mann strenger bestraft wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Raser qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln sowie Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis vorgeworfen. Beantragt wurden eine 20-monatige Freiheitsstrafe sowie die Beschlagnahmung des Autos.
So weit wollte das Bezirksgericht Baden am Dienstag nicht gehen, wie Radio Argovia berichtete. Die Freiheitsstrafe wurde auf 16 Monate festgelegt, das sichergestellte Auto bekommt der Deutsche zurück.
88 km/h zu schnell
Der 58-Jährige war am frühen Morgen des 3. August letzten Jahres bei Spreitenbach mit 215 km/h über die A1 gedonnert. Erlaubt waren 120 km/h. Nach Abzug eines Toleranzwertes von 7 km/h war der Deutsche 88 km/h zu schnell unterwegs. Damit erfüllte er den Tatbestand eines Raserdelikts.
Zudem fuhr der Mann ohne Führerausweis. Die Kantonspolizei Aargau nahm den Raser vorübergehend fest. Die Staatsanwaltschaft Baden liess das Fahrzeug beschlagnahmen. Der Vorfall löste in Deutschland ein grosses Medienecho aus.
«Raserfalle Schweiz»
«Auto weg, Strafverfahren, vielleicht sogar Gefängnis», brachte das Nachrichtenportal «Spiegel Online» die Sache damals auf den Punkt und klärte die Autofahrernation Deutschland über die «harten Strafen gegen Raser in der Schweiz» auf.
Vor einer «Raserfalle Schweiz» warnte auch die Nachrichtenagentur dpa: «Für Strassenrowdys kennen Eidgenossen keine Gnade.» Die Schweizer Autobahnen seien «prima in Schuss» und würden daher so manchen Deutschen zum Rasen verleiten.