Es war keine leichte Aufgabe für die Richter in Bremgarten. Das Gericht nahm sich am Donnerstagabend deshalb viel Zeit für die Urteilsfindung. Erst am späten Abend wurde das Urteil verkündet.
Die Frage: Ist ein Lehrer dafür verantwortlich, dass sein Schüler im Unterricht ertrunken ist? Für den Staatsanwalt war der Fall klar: Die Reuss sei an der betreffenden Stelle zu gefährlich. Der Lehrer hätte seine Schüler niemals ins Wasser lassen dürfen.
Dazu komme, dass der Lehrer nicht genau gewusst habe, ob das spätere Opfer überhaupt schwimmen konnte. Der Staatsanwalt forderte deshalb, dass der Lehrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird.
Aufsichtspflicht erfüllt, sagen die Richter
Ganz anders sah es der Verteidiger. Es sei ein Unfall, für den niemand verantwortlich sei. Die Schüler hätten im Wasser stehen können. Zudem gebe es an der fraglichen Stelle kaum eine Strömung. Weiter habe der Lehrer seine Schüler stets vom Ufer aus beobachtet und sie zuvor auch auf die Gefahren des Wassers aufmerksam gemacht.
Deshalb verlangte der Verteidiger einen Freispruch für den Lehrer. Diesem Antrag folgten dann auch die Richter. Zwar habe sich der verstorbene Schüler an einer Stelle aufgehalten, welche gefährlich sein könnte, hiess es in der mündlichen Begründung. Der Lehrer habe aber den Schüler und auch seine elf Mitschüler zum Ufer zurückgerufen. Damit habe der Lehrer seine Pflicht erfüllt, so die Richter.
Staatsanwalt prüft Weiterzug
Auch wenn es schwierig sei: Die Eltern des Opfer müssten wohl akzeptieren, dass es nicht für jeden Unfall einen Schuldigen gibt. Ob der Staatsanwalt dieses Verdikt allerdings akzeptiert, ist noch offen. Gegenüber Radio SRF erklärte er, dass ein Weiterzug an die nächste Instanz durchaus denkbar wäre. Er wolle zuerst aber das schriftliche Urteil aus Bremgarten abwarten.