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Aargau Solothurn Handgranatenwerfer von Buchs: Verteidiger beschuldigt Frau

Die Verteidigung des mutmasslichen Handgranaten-Werfers aus dem Aargau ist am zweiten Prozesstag vor dem Bundesstrafgericht in die Offensive gegangen: Sie fordert einen Freispruch und beschuldigte die Geschädigte. Diese soll die Explosion veranlasst haben, um sich eine IV-Rente zu sichern.

Der Spurengeber sei nicht gleich Täter, sagte der Verteidiger des Angeklagten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Es gebe keine abschliessenden Beweise, dass sein Mandant auch am Tatort gewesen sei, als die Handgranate am 3. April 2014 auf einem Trottoir im aargauischen Buchs explodierte. Selbst das Mobiltelefon des vermeintlichen Attentäters könne in der Rückverfolgung keinen Aufschluss darüber liefern, wo sich der Mann genau aufgehalten habe.

Von der Tat bis zur Spurensicherung seien 26 Stunden verstrichen. Die DNA-Spuren, welche am Abzug der Granate gefunden wurden, könnten noch nachträglich aufgetragen worden sein, so die Argumentation des Verteidigers.

Anwalt bringt IV-Betrug ins Spiel

Der Anwalt des 56-Jährigen beschuldigt die Geschädigte, dass sie «ein traumatisches Ereignis» inszenierte, um sich weiterhin über eine IV-Rente absichern zu können. Zuvor hatte laut dem Verteidiger bereits die Basler Versicherung die geschädigte Frau observiert.

Aus dem Abschlussbericht der Versicherung, aus dem der Anwalt zitierte, geht hervor, dass ihre geäusserten körperlichen Beschwerden übertrieben seien. Sie seien Grundlage für einen Anspruch der Invalidenrente gewesen. Ein entsprechendes Urteil, das eine Rückforderung bereits ausgezahlter Leistungen zur Folge haben könnte, sei noch hängig.

Die Attacke sei «stümperhaft» geplant worden, sagte der Anwalt. In jedem Fall liege keine vorsätzliche Tötung vor, egal wer die Granate geworfen habe. Der Täter habe die Frau allenfalls erschrecken wollen. Sein Mandant sei ein fleissiger Mann und kein «Killer». Für den Schweisser sei die Arbeit bis dahin der Lebensmittelpunkt gewesen. Er habe viele Überstunden gemacht und arbeitete häufig auch nachts gearbeitet.

Freispruch gefordert

Der Beschuldigte habe keinen Grund gehabt, sich seiner Frau zu entledigen. Die Ehe sei bereits in Bosnien geschieden worden. Auch wenn der Entscheid noch nicht rechtskräftig gewesen sei, so habe es keinen Grund für seinen Mandanten gegeben, seine Noch-Ehefrau «auf martialische Weise und auf offener Strasse» umzubringen.

Der Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch, schob dem jedoch eine zweite Forderung nach: Wenn das Gericht eine Verurteilung anstrebe, forderte der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Diese solle zur Bewährung ausgesetzt werden, da es keine negative Prognose für eine weitere Straftat gebe.

Sein Mandant sei nicht vorbestraft und habe für die bereits verbüsste Strafe ein gutes Führungszeugnis ausgestellt bekommen. Der Beschuldigte soll mit sieben Bruttomonatslöhnen für die verpasste Arbeitszeit entschädigt werden. Dies entspricht rund 50'000 Franken. Mit weiteren 50'000 Franken soll er für die verbüsste Haftzeit entschädigt werden.

Staatsanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafe

«Es muss eine Beziehung zwischen Täter und Opfer vorliegen» – wer könne sonst den Weg der Frau so früh am Morgen so gut gekannt haben, fragte der Bundesstaatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers.

Der Angeklagte habe sich durch falsche Angaben ein Alibi verschaffen wollen: Zunächst habe er gesagt, er sei zum Tatzeitpunkt bereits in Bosnien gewesen. Als ihm das Gegenteil bewiesen werden konnte, behauptete er, er habe in der Wohnung geschlafen.Der 56-Jährige hatte eine militärische Grundausbildung im ehemaligen Jugoslawien absolviert. Er sollte also im Umgang mit einer Granate geschult worden sein, sagte der Ankläger.

Unterhaltszahlungen als Hauptmotiv

Das Hauptmotiv des mutmasslichen Täters sei gewesen, sich den Unterhaltszahlungen an seine Frau zu entledigen. Gemäss einem Urteil vom Januar 2014 musste der Angeklagte die gemeinsame Wohnung verlassen und seiner Frau 1500 Franken Unterhalt zahlen. Wäre seine Frau aus dem Leben geschieden, hätte er sich materiell besser stellen können und ungestört eine Liebesbeziehung mit seiner Freundin führen können, führte der Staatsanwalt aus.

Schweizer Handgranate HG 85
Legende: Im Bild eine Schweizer Handgranate. Der Angeklagte verwendete laut Anklageschrift ein anderes Modell aus Ex-Jugoslawien. Keystone

Die Tat sei besonders skrupellos und es hätten auch weitere Personen durch die Explosion geschädigt werden können. Er stellte deshalb den Antrag, den 56-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung sowie Gefährdung durch Sprengstoffe und Sachbeschädigung zu verurteilen.

Der Bundesanwalt hielt eine Freiheitsstrafe von elf Jahren für gerechtfertigt. Die Sicherheitshaft sei dem Angeklagten anzurechnen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 30'000 seien vom Täter zu bezahlen.

Die Verteidigerin der geschädigten Frau forderte zusätzlich zu einer Verurteilung noch eine Entschädigung von 40'000 Franken für ihre Mandantin.

Der Angeklagte gestand auch in seinem Schlusswort vor Gericht keine Schuld ein: «Ich bin nicht in der Lage, eine solche mir zur Last gelegte Straftat zu begehen. Ich hatte noch nie eine Handgranate in der Hand».

Ein Urteil fällt das Bundesstrafgericht in Bellinzona am kommenden Freitag.

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