Der Pflichtverteidiger des Verurteilten sagte, er habe Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Aarau eingereicht. Er bestätigte damit eine Meldung von Radio Argovia. Das Bezirksgericht hatte den Schützen am 21. Januar wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er wird anschliessend verwahrt. Das Bezirksgericht war dem Antrag des Staatsanwaltes gefolgt.
Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Die Strafe sollte zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Das Urteil des Bezirksgerichts liegt noch nicht schriftlich begründet vor. Daher wollte der Pflichtverteidiger keine Angaben zu seinen Anträgen an das Obergericht machen.
Schütze ist geständig
Im Prozess hat der Mann, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, die Tat erneut gestanden. Er bestätigte, dass er die zur Tatzeit 18-jährige Frau erschiessen und sich danach an ihr sexuell vergehen wollte. Er hatte das Opfer zufällig ausgewählt.