In den neusten Nachrichten aus dem Gemeindehaus klärt der Gemeinderat von Wohlen viele Fragen rund um Walter Dubler: Der Rat sei immer davon ausgegangen, dass der suspendierte Ammann während der Dauer der Massnahme seinen Lohn weiterhin erhalten würde.
Da Walter Dubler aber sein Amt nicht mehr ausübe, habe er keine damit verbundene Auslagen, also stünden ihm keine Pauschalspesen zu. In dieser Haltung wird der Gemeinderat nun durch ein juristisches Gutachten bestätigt.
Neben der Lohn- und der Spesenfrage klärt das Gutachten auch die Schlüssel-Frage. Walter Dubler hatte den Schlüssel zum Gemeindehaus Mitte November auf der Gemeindekanzlei deponiert. Freiwillig, damals noch.
Walter Dubler, der ganz normale Bürger
Nach den in der Zwischenzeit vorgenommenen Abklärungen bleibt der Schlüssel nun definitiv auf der Gemeindekanzlei. Durch die Suspendierung sei «der Amtsinhaber in der Ausübung des Gemeindeammannamts gänzlich ausgesetzt» worden, schreibt der Gemeinderat.
Die Folgerung daraus: «Der suspendierte Gemeindeammann hat demnach lediglich noch als Kunde der Gemeindeverwaltung für die Wahrnehmung der ihm als Bürger zustehenden Rechte Zugang zum Publikumsbereich des Gemeindehauses. Es besteht dabei während der Dauer der Suspendierung auch kein Akteneinsichtsrecht oder Auskunftsrecht über Vorgänge in Behörden, in Kommissionen und in der Gemeindeverwaltung, welche die Berechtigung der Einwohnerschaft übersteigen.»