Der Grosse Rat hatte im November einen ersten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinder und Eltern» mit 66 zu 59 Stimmen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Den Ausschlag gab eine unheilige Allianz von SVP und SP. Die SVP will keine Regelungen, während die SP ein breites Angebot mit Vorgaben des Kantons fordert.
Die Initiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv) will die Gemeinden verpflichten, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Ende der Schulpflicht zu schaffen. Die Initiative sieht viele Detailregeln zur Bewilligungspflicht und Aufsicht vor, um die Qualität des Angebotes sicherzustellen. Die Kosten sollen die Erziehungsberechtigten, die Gemeinden und der Kanton tragen.
Ist Gegenvorschlag zur Initiative die Lösung?
Der Regierungsrat präsentierte am Freitag ein Kinderbetreuungsgesetz als Gegenvorschlag zur Initiative. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung sicherzustellen. Die Benützung des Angebotes soll freiwillig bleiben.
Kanton will nichts bezahlen
Der Kanton spielt gemäss Vorschlag des Regierungsrates keine grosse Rolle. Die Erziehungsberechtigten sollen die Kosten der Kinderbetreuung bezahlen. Die Wohnsitzgemeinde soll sich an den Kosten jedoch beteiligen.
Ursprünglich hatte der Regierungsrat die Kinderbetreuung in einem schlanken Rahmengesetz regeln wollen. Sie reagierte damit auf die 2012 im Grossen Rat gescheiterte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.
Nun muss der Grosse Rat also wieder über das Thema diskutieren. Er muss entscheiden, ob der neue Gegenvorschlag mehrheitstauglich ist. Die SVP hat bereits reagiert. Sie will weiterhin keine gesetzliche Regelung für eine flächendeckende Kinderbetreuung.
Es ein Grundsatzentscheid des Grossen Rates, ob er die Kinderbetreuung gesetzlich geregelt haben will oder nicht.
Das Thema beschäftigt die Politik noch lange. Die CVP sammelt derzeit Unterschriften für die Volksinitiative «für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie». Das Anliegen ist identisch mit dem vom Parlament abgelehnten Vorschlag des Regierungsrats.