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Initiative Tierversuchsverbot Deutliches Nein zum Verbot für Tierversuche

  • Klare Absage an die Initiative für ein Tierversuchsverbot: 79.1 Prozent sagen Nein.
  • Die Ablehnung ist keine Überraschung: Weder Bundesrat noch Parlament unterstützten die Initiative. Auch keine grössere Partei stand hinter dem Anliegen.
  • Die Volksinitiative für ein Tier- und Menschenversuchsverbot ist auch am Ständemehr gescheitert. Alle Kantone haben die Vorlage abgelehnt.

In den bisher ausgezählten Kantonen erhielt die Initiative in Appenzell Ausserrhoden mit 23.7 Prozent die höchste Zustimmung. Die tiefste Zustimmung kam mit unter 17 Prozent aus Ob- und Nidwalden.

Die klare Ablehnung der Initiative zum Tierversuchsverbot sieht Politikwissenschaftler Lukas Golder als Vertrauensbeweis für den Bundesrat und das Parlament sowie für den Forschungsstandort Schweiz: «Es ist ein Zeichen dafür, dass diese ethisch schwierige Forschung in der Schweiz stattfinden soll und nicht an einem anderen Ort.»

Nein zu Tierversuchsverbot: Initiative war zu radikal

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Einschätzung von Inlandredaktor Elmar Plozza:

Das Nein zur Initiative ist keine Überraschung. Zu radikal war das Begehren formuliert: Tierversuche wären nämlich ausnahmslos verboten worden – mit tiefgreifenden Folgen für die die medizinische Forschung in der Schweiz. Die beiden zurückliegenden Jahre, die von der Corona-Pandemie geprägt waren, haben den hohen Stellenwert der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen aber deutlich vor Augen geführt – und ganz ohne Tierversuche geht das nicht.

Ausserdem wurde die Initiative von politischen Randgruppen lanciert. Es gab keine namhafte Unterstützung. Der renommierte Schweizer Tierschutz STS distanzierte sich von der radikalen Initiative. Und auch im Parlament unterstützte sie niemand. Selbst die tierschutzaffinen Grünen empfahlen ein Nein.

Trotz der deutlichen Ablehnung der Initiative ist das Thema aber nicht ganz vom Tisch. Auch der Bund und die Wissenschaft wollen die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen unterstützen. In welchem Ausmass Tierversuche wirklich ersetzt werden können, wird noch für viele Diskussionen sorgen. Klar ist nur eines: Solche radikalen Initiativen wie jene, die heute abgelehnt wurde, bringen die Diskussion nicht weiter.

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» forderte ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Versuchen an Menschen. Demnach sollten in der Verfassung Tierversuche als «Tierquälerei bis hin zum Verbrechen» bezeichnet und bestraft werden.

Für Initianten sind Versuche ineffizient

Neben ethischen Gründen machen die Initiantinnen und Initianten geltend, Tierversuche seien ineffizient: Von hundert Wirkstoffen versagten 95 im Menschenversuch, trotz scheinbar erfolgversprechender Ergebnisse bei Tieren.

Hinter der Initiative stehen St. Galler Bürger, unterstützt von rund 80 Organisationen und Unternehmen. Darunter sind Vertreter von SP und Grünen, Tierschutzgruppen und Tierparteien.

Bundesrat warnte vor eingeschränkter Forschung

Bundesrat und Parlament ging das Verbot zu weit. Die Bevölkerung wäre vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten, Forschung und Entwicklung wären stark eingeschränkt und der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt worden. Gesundheitsminister Alain Berset warnte im Vorfeld der Abstimmung davor, dass Teile der medizinischen Forschung ins Ausland verlegt würden.

Die Zahl der Tierversuche in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. 2020 wurden noch 556'000 Tiere für die Forschung eingesetzt. Gestiegen ist allerdings die Zahl der Versuche mit dem höchsten der vier Schweregrade – die Tiere werden dabei schwer belastet. Gegen 20'000 Tiere wurden für solche Versuche eingesetzt.

Gesetzliche Auflagen für Versuche

Für Versuche am Menschen gibt es laut dem Bundesrat detaillierte Gesetzesgrundlagen. Unter anderem müssen die Menschen, mit denen geforscht wird, über das Projekt informiert sein und ihr Einverständnis gegeben haben. Für Urteilsunfähige, beispielsweise Kleinkinder, gelten noch zusätzliche Auflagen.

Gesetzliche Anforderungen gelten auch für Tierversuche. Bewilligt werden sie nur, wenn ohne sie gleichwertige Erkenntnisse nicht möglich sind und sie gewichtigen Nutzen bringen. Es dürfen nur so viele Tiere wie unbedingt nötig verwendet werden, und die Belastung für sie muss so gering wie möglich sein.

Abstimmungsstudio, 13.02.21, 12.00 Uhr ; 

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