Mit dem Ja zum Transplantationsgesetz ändern sich die Vorzeichen bei der Organspende. Vom heutigen Zuspruch zum künftigen Widerspruch. Wie sieht der Zeitplan aus und was dann ändert für Menschen, die ihre Organe spenden oder nicht spenden wollen?
Vorerst bleibt alles beim Alten. Organe wie Leber, Lunge, Herz oder Niere und Gewebe spendet nur, wer das zu Lebzeiten bejaht hat oder wenn die Angehörigen dies im Sinne der Verstorbenen begrüssen.
Wechsel braucht Vorlaufzeit
Nach der neuen Regel sind alle mögliche Spenderinnen und Spender, ausser sie hätten zu Lebzeiten explizit dazu Nein gesagt. Ist ihr Wille unklar, werden wie bisher die Angehörigen beigezogen.
Dies, weil alle Menschen über das neue System der Organspende informiert worden sein müssen. Flavia Wasserfallen, Co-Präsidentin des Pro-Komitees, sagt: «Nach dem Ja zum Gesetz müssen wir genau diese Menschen noch stärker erreichen.»
Die Berner SP-Nationalrätin ergänzt: «Dafür müssen wir auch die Informationstätigkeit intensivieren.» Das ist ein Knackpunkt, denn die bisherigen Informationskampagnen zur Organspende haben ihre Ziele verfehlt.
Willensäusserung verlangt Datenschutz
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass der Bund ein neues Register für das Nein respektive das Ja zur Organspende führen muss. Das verlangt das Transplantationsgesetz. Bisher hätte die gesetzliche Grundlage dafür schlicht gefehlt, stellt Gesundheitspolitikerin Wasserfallen fest.
«Wir haben jetzt klare Anforderungen auch an den Datenschutz. Das wird eine öffentliche Aufgabe sein und es wird auch möglich sein, dieses Register sicherzumachen», so Wasserfallen.
Damit spricht sie das bestehende Register von der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation (Swisstransplant) an. Dieses wurde zu Jahresbeginn wegen Sicherheitslücken bis auf Weiteres geschlossen, da der Datenschutzbeauftragte intervenierte.
Neues Register vermutlich in zwei Jahren
Der Beauftragte klärt voraussichtlich bis im Sommer zusammen mit Swisstransplant das weitere Vorgehen. Der Direktor von Swisstransplant, Franz Immer, sagt: «Es ist noch offen, ob man das Register wieder hochfahren wird oder ob man zuwartet.»
Damit ist das Zuwarten auf das neue Register des Bundes gemeint. «Das Bundesamt für Gesundheit wird jetzt ein neues Bundesregister machen, wo man ein Ja und Nein eintragen kann. Das ist die Grundvoraussetzung für diesen Systemwechsel.»
Er gehe davon aus, dass es das Jahr 2024 sein werde. Ohnehin können alle, die sich zur Organspende entschieden haben, ihren Willen schriftlich festhalten, etwa in einer Patientenverfügung oder in der Organspende Karte. Ob es nun ein Nein ist – oder ein Ja.