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Asyl- und Flüchtlingswesen Im Emmental und im Oberaargau kommt es zu Problemen

Der Kanton Bern stellt sich darauf ein, dass er und nicht, wie eigentlich geplant, die ORS AG ab dem 1. Juli für die Flüchtlinge zuständig sein wird.

Das hat sich der Kanton Bern anders vorgestellt. Im letzten April fällte das zuständige Amt der damalige Gesundheits- und Fürsorgedirektion einen richtungsweisenden Entscheid. Statt wie bisher 13 Partner, sollen ab 1. Juli dieses Jahres nur noch maximal 5 zuständig sein.

Die Heilsarmee Flüchtlingshilfe, die fast 40 Jahre lang im Auftrag des Kantons tätig war, ging leer aus. In der Region Oberaargau-Emmental bekam nicht sie den Zuschlag im Submissionsverfahren, sondern die ORS AG.

Rechtsstreit blockiert die Übergabe

Mit dieser Vergabe war die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe nicht einverstanden und zog den Entscheid weiter. Aktuell liegt der Fall vor dem bernischen Verwaltungsgericht. Dessen Entscheid wird kaum vor Anfang April erwartet.

Das Verwaltungsgericht hat es der kantonalen Verwaltung jedoch bereits untersagt, mit der neuen Partnerin, der ORS AG, einen Vertrag zu unterzeichnen.

Dies bringt den Kanton Bern nun in Bedrängnis, denn die Zeit bis zum 1. Juli wird knapp. Die Partner in den anderen vier Regionen sind bereits seit Ende letzten Jahres damit beschäftigt, die Übergaben zu regeln. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Für die Region Emmental-Oberaargau jedoch, hängt der Kanton Bern rechtlich noch immer im luftleeren Raum.

Für eine Übergabe würde es definitiv nicht mehr reichen, wenn die unterlegene Partei den Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts an die nächst höhere Instanz, ans Bundesgericht, weiterziehen würde. Die Bundesrichter lassen sich nicht drängen und auf deren Entscheide muss lange gewartet werden.

Kanton ruft Taskforce ins Leben

Weil nicht klar ist, ob die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe die Betreuung und Integration der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen an die ORS AG übergeben kann, ruft die neu benannte Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern kommende Woche eine eigene Taskforce ins Leben.

«Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass möglicherweise der Kanton am 1. Juli einspringen muss», sagt Inge Hubacher, die Vorsteherin des Amts für Integration und Soziales. Weil kein gültiger Vertrag mit der ORS AG besteht, muss der Kanton Bern zum Beispiel damit rechnen, dass er die zirka 300 Wohnungen als Rechtsnachfolger übernehmen muss.

Der Kanton muss am 1. Juli womöglich einspringen.
Autor: Inge Hubacher Vorsteherin des Amts für Integration und Soziales

Die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe fährt auf Ende Juni ihre Strukturen im Kanton Bern zurück. Wie gut unterrichtete Quellen berichten, erhalten zwischen 140 und 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Ende März die Kündigung.

Die Heilsarmee darf die Flüchtlinge nicht weiter betreuen

Die Option, dass die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe die vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge über den 30. Juni hinaus betreut, hat der Kanton Bern bereits verworfen. Amtsvorsteherin Inge Hubacher sagt: «Nicht nur die Partner sind neu, auch das gesamte System.» Und auf dieses müssten sich die Partner vorbereiten können.

Interessant ist die Reihenfolge in diesem Submissionsverfahren. Die ORS AG hat dem Kanton Bern das beste Angebot gemacht und liegt entsprechend auf dem 1. Platz. Auf Platz zwei folgt jedoch nicht die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe, sondern das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern.

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