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Aufdringliche Werbung Verpackt in Gratiszeitungen landen Werbeprospekte in Briefkästen

Wer keine Werbung im Briefkasten will, deklariert dies für alle sichtbar mit einem «Stopp Werbung»-Kleber. Die Botschaft ist klar. Trotzdem hat die Basler Werbewirtschaft einen Weg gefunden, diesen Wunsch vieler Leute zu umgehen. Denn diese Kleber verhindern zwar, dass reine Werbeprospekte im Briefkasten landen.

Aber damit ist man noch nicht gegen Gratiszeitungen gewappnet. Und diese Gratiszeitungen, wie zum Beispiel die BaZ Kompakt, flattern, vollgestopft mit Werbeprospekten, in viele Basler Briefkästen.

«Stopp Werbung»-Kleber ignorieren

Das beobachtet Herbert Blaser, der seit rund zehn Jahren in Basel Zeitungen und Reklame austrägt. Blaser möchte dieses System nicht mehr unterstützen und ist deshalb auch bereit, öffentlich darüber zu reden.

Das Modell der BaZ Kompakt mache Schule: «Jetzt springen die anderen auf. Auch die Spalentor- und die Vogel Gryff Zeitung machen das jetzt so in grossen Teilen von Basel. Wir werden von Gratiszeitungen überflutet, die in dieses Modell einsteigen.»

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Blaser sei es dabei nie wohl gewesen. Gratiszeitungen, vollgestopft mit Werbeprospekten, in Briefkästen mit einem «Stopp Werbung»-Kleber einzuwerfen, sei ihm gegen den Strich gegangen. Bei seinem Arbeitgeber, der Zusteller-Firma Distriba, sei er mit seinen Bedenken aber abgeblitzt. «Wir haben ganz klar den Auftrag, diese Kleber zu ignorieren», sagt Blaser.

Angeschossene Firma rechtfertigt sich

Die Distriba, eine Tochter-Gesellschaft der Basler Zeitung, wehrt sich gegen die Vorwürfe. In einer Stellungnahme schreibt das Unternehmen: «Wir arbeiten in diesen Fällen im Auftrag der Zeitungsverlage. Zeitungen mit einem redaktionellen Anteil von 50 Prozent gelten nicht als Werbung und dürfen zu gestellt werden. Wer keine Gratiszeitung erhalten möchte, kann dies separat am Briefkasten deklarieren.» Man könne sich auch direkt an die Basler Zeitung oder die Distriba wenden und mitteilen, dass man keine BaZ Kompakt mehr möchte.

Stopp-Werbung-Kleber: Was gilt?

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Der Stopp-Werbung-Kleber hat keine gesetzliche Grundlage, sondern ist lediglich eine Vereinbarung zwischen Konsumentenschützern und der Post.

Das darf in Briefkästen mit Stopp-Werbung-Kleber gelegt werden:

Offizielle Sendungen, wie:

  • Sendungen von Behörden, von der Verwaltung, von Kantonen und Gemeinden
  • Amtliche Anzeiger und andere amtliche Publikationsorgane
  • Sendungen von politischen Parteien
  • Sendungen von überparteilichen Komitees im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen.
  • Sendungen nicht kommerzieller Natur, die dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entsprechen (Blutspendeaufrufe, Informationen über Bauvorhaben etc.).
  • Sendungen von Entsorgungs-/Recyclingunternehmen (Kleidersack o.ä.).
  • Sendungen mit Spendenaufrufen von karitativen, Zewo-zertifizierten Organisationen.
  • Gratiszeitungen, welche einen wesentlichen redaktionellen Anteil aufweisen.

Das gehört nicht in Briefkästen mit Stopp-Werbung-Kleber:

Unadressierte oder teiladressierte kommerzielle Sendungen wie z.B. «an die Bevölkerung der Schweiz», «an die BewohnerInnen der Stadt Luzern».

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