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Baselland Baselbieter Polizei soll Bodycams einsetzen dürfen

Die Regierung will eine gesetzliche Grundlage für Körperkameras schaffen, die bei Einsätzen verwendet werden können.

Die Meinungen über den Einsatz von sogenannten Bodycams gehen auseinander. Während sie in den USA weit verbreitet sind, sind sie in der Schweiz erst bei der Stadtpolizei Zürich im Einsatz.

Nun soll auch die Baselbieter Polizei die Möglichkeit erhalten, Bodycams einzusetzen. Die Regierung will dazu die gesetzliche Grundlage schaffen, wie aus einer Mitteilung vom Mitwoch hervorgeht.

Derzeit sei bei der Baselbieter Polizei aber keine flächendeckende Einführung geplant, betont Adrian Gaugler von der Baselbieter Polizei. Die nun geplante Neufassung des Polizeigesetzes erlaube es jedoch, Bodycams je nach künftiger Entwicklung und Einschätzung einzusetzen.

Gewalt gegen Polizisten kann nicht ganz verhindert werden

Die Wirksamkeit von Körperkameras ist indes umstritten. Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg werden diese seit rund einem Jahr flächendeckend eingesetzt, gleichzeitig lief eine Studie über deren Wirksamkeit. Diese kommt zum Schluss, dass Bodycams zwar durchaus deeskalierend wirken können und dazu beitragen können, Konflikte zu entschärfen. Gewalt gegen Polizisten könne jedoch auch mit einem Kameraeinsatz nicht ganz verhindert werden.

Alleine schon das Mitführen dieser Bodycams kann deeskalierend wirken.
Autor: Daniel Blumer Polizeikommandant Zürich

Daniel Blumer, Kommandant der Stadtpolizei Zürich und ehemaliger Kommandant der Baselbieter Polizei, zog nach der Testphase in Zürich eine positive Bilanz: «Alleine schon das Mitführen dieser Bodycams kann deeskalierend wirken.» In praktisch allen Fällen habe der Einsatz oder schon die Androhung, die Kamera einzuschalten, zum Erfolg geführt.

Dennoch sprachen sich nach einer Testphase nur 56 Prozent der Polizistinnen und Polizisten für die Einführung von Bodycams aus. «Es gab Vorbehalte, dass der Einsatz zu einer Überwachung der Mitarbeiter führen könnte», so Blumer.

Weniger Bedenken haben offenbar die Baselbieter Polizisten. Der Baselbieter Polizeibeamtenverband befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Als nächstes befasst sich nun der Landrat mit dem Thema.

Revision des Polizeigesetzes

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Neben Bodycams stehen mit der Revision des Polizeigesetzes noch andere Neuerungen an: So sollen Schaulustige künftig bei Unfällen und Verbrechen im öffentlichen Raum von der Polizei vom Ereignisort weggewiesen werden können, wenn die Persönlichkeitssphäre von Toten oder Verletzten verletzt wird. Zudem sollen Stalker mit einer zwölftägigen Wegweisung und Strafandrohung bei Nichtbefolgung belegt werden können.

Regionaljournal Basel 12:03 Uhr ; 

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