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Der Staatsrat will mehr Handlungsmöglichkeiten
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 15.06.2020. Bild: Keystone
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Bauskandal in Verbier Im Wallis soll es keine illegalen Chalets mehr geben

  • In Verbier, das zu der Gemeinde Bagnes gehört, ereignete sich vor einigen Jahren ein Bauskandal.
  • Zwischen 2015 und 2016 wurden über hundert illegale Baugesuche bewilligt. Die Gemeinde hat zu wenig genau hingeschaut.
  • Das Walliser Kantonsparlament will der Regierung mehr Macht geben, Gemeinden in solchen Fällen zu rügen.

Das Walliser Parlament hat am Montag beschlossen, mit den Arbeiten zur Änderung des Gemeindegesetzes zu beginnen. Mit einem Artikel soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es dem Kanton erlaubt, in Fällen wie in Verbier einzugreifen.

Der Bauskandal von Verbier

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In der Gemeinde Bagnes, zu der Verbier gehört, wurden in den Jahren 2015 und 2016 über hundert illegale Baugesuche bewilligt. Die Gemeindsbehörden haben viel zu wenig genau hingeschaut, das zeigten Untersuchungen im Nachhinein.

Die Gemeinde ist im Moment daran, die Fälle aufzuarbeiten. Bis zum 31. Dezember 2020 hat sie dafür Zeit. Die Fälle drohen sonst zu verjähren. Experten wurden damit beauftragt, die Vorgehensweise von Bagnes zu überprüfen.

Die Gemeinde Bagnes bietet der Regierung Hand zur Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Bauskandals. Allerdings gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Das kritisierte ein Experte, der die Aufarbeitung unter die Lupe nahm. Er empfahl der Regierung, eine solche zu schaffen, damit sie amtliche Untersuchungen bei den Gemeinden durchführen darf. Diese stimmte dem Vorschlag zu. Nun debattiert darüber das Walliser Kantonsparlament.

Uneinigkeit im Parlament

Ob der Artikel zu weit geht oder zu lasch ist, da waren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht einig am Montagmorgen.

Das würde sich ändern

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Der Staatsrat betont in seiner Botschaft, dass den Gemeinden keine Befugnisse entzogen werden. Die Ziele des neuen Artikels 148a beschreibt die Regierung so:

«Mit dem neuen Art. 148a wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Einerseits soll damit eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die den Staatsrat ausdrücklich ermächtigt, jede nützliche Massnahme zu erwägen, wenn der Verdacht besteht, dass die ordnungsgemässe Verwaltung einer öffentlichen Behörde durch rechtswidrige Handlungen eines ihrer Organe oder in anderer Weise ernsthaft gefährdet oder gestört wird.

Andererseits soll diese Bestimmung, indem sie dem Staatsrat weitreichende Untersuchungsbefugnisse einräumt, auch die Gemeinden in die Verantwortung nehmen und sie dazu ermutigen, selbst die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung ihrer ordnungsgemässen Verwaltung zu ergreifen, um ein Eingreifen des Kantons zu vermeiden.»

Für die SVP und die CVP Oberwallis ist die Gesetzesänderung ein zu starker Eingriff in die Gemeindeautonomie. Den Sozialdemokraten geht der Artikel teilweise zu wenig weit. Der Grosse Rat stimmte dennoch mit 74 gegen 45 Stimmen zu, den Entwurf zur Änderung des Gemeindegesetzes zu verabschieden. Die Parteien haben mehrere Änderungen angekündigt. Die ausführliche Lesung findet am Mittwoch statt.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr;

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