Gemäss Schätzungen der Luzerner Polizei sind im Kanton Luzern aktuell rund 200 Sexarbeitende ohne Aufenthaltsbewilligung oder ohne Arbeitsbewilligung tätig.
Heute kann die Luzerner Polizei Sexbetriebe nur dann kontrollieren, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund eines hinreichenden Verdachts eine Durchsuchung anordnet.
Es ist bizarr. Jeden Gastbetrieb können wir jederzeit kontrollieren, bei Bordellen jedoch dürfen wir das nicht.
Die Regierung will das Gewerbepolizeigesetz so anpassen, dass die Polizei künftig gezielte Kontrollen in Etablissements des Sexgewerbes vornehmen kann. Das zentrale Element der Gesetzesanpassung ist die Bewilligungspflicht, wie die Luzerner Regierung in ihrem Entwurf schreibt. Neu sollen sowohl grössere Betriebe mit mehreren Sexarbeiterinnen und -arbeitern, wie auch Kleinstbetriebe mit nur einer tätigen Person eine Bewilligung brauchen.
Kontrollen alle zwei Jahre
Mit dem neuen Gesetz erhält die Polizei die rechtlichen Grundlagen, um Sexbetriebe jederzeit zu betreten und zu kontrollieren, ob die Bewilligungspflichten eingehalten werden. Es ist geplant, die Betriebe rund alle zwei Jahre zu kontrollieren. Die Massnahmen führen in erster Linie bei der Kriminal- und der Gewerbepolizei zu einem personellen Mehraufwand. Der Kontrollaufwand dürfte Kosten von rund 135'000 Franken pro Jahr verursachen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August. Das Gesetz dürfte 2020 in Kraft treten.