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Beverin-Rudel Bündner Regierung gibt zwei Jungwölfe zum Abschuss frei

  • Der erneute Angriff auf eine Mutterkuh hat das Fass zum Überlaufen gebracht: Die Kantonsregierung hat zwei Jungwölfe aus dem Bündner Problemrudel zum Abschuss freigegeben.
  • Das Rudel hat innerhalb einer Woche zwei Mutterkühe am Schamserberg gerissen.
  • Der Abschuss wurde vom Bundesamt für Umwelt genehmigt.

Ziel bleibe die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92, wie die Bündner Regierung in einer Mitteilung schreibt. Am Mittwochabend hatte das Rudel zum zweiten Mal innert wenigen Tagen eine ausgewachsene Kuh angegriffen. Das Tier wurde dabei so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste, so die Kantonsregierung. Vergangene Woche wurde eine Mutterkuh getötet.

Laut Mitteilung gibt es Hinweise darauf, dass das Beverin-Wolfsrudel Nachwuchs erhalten hat. Der Abschuss der zwei Jungtiere sei eine dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe und gegen Schäden zulasten von Landwirtschaft, Tourismus und der Bevölkerung, schreibt die Regierung.

Naturschutzorganisationen befürworten Abschuss

Auch Naturschutzorganisationen hatten die Dezimierung des Problemrudels gefordert. Das Beverin-Rudel trete als besonders schadenstiftend in Erscheinung, schrieben die Naturschutzorganisationen WWF, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz in einer gemeinsamen Mitteilung am Freitag. Es greife regelmässig geschützte Schafherden an, riss 2020 einen Esel und jetzt zwei Mutterkühe. Es handle sich somit um eine Ausnahmesituation, die besondere Massnahmen erfordere.

Schweizer Karte.
Legende: In den dunkel markierten Gebieten waren im Jahr 2021 Wolfsrudel unterwegs. SRF / QUELLE: CHWOLF.ORG

Deshalb würden die Organisationen «rasches und zielgerichtetes Handeln durch Abschüsse von Jungwölfen unterstützen», hiess es weiter. Auch ein Abschuss des Leitwolfes des Beverin-Rudels werde befürwortet. Es sei offensichtlich, dass sich sein Verhalten nicht mehr ändern lasse. Hingegen sprechen sich die Organisationen gegen die Tötung des ganzen Rudels aus. Dies sei rechtlich nicht zulässig.

Auch im Wallis soll ein Wolf erlegt werden

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Im Kanton Wallis wurde der Abschuss eines Wolfes in der Region Val d'Illiez angeordnet. Das Tier riss zwölf Nutztiere auf geschützten Alpweiden.

Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 15. Juli 2021 in Kraft trat, erlaubt den Abschuss eines Wolfs, sobald dieser in einem Zeitraum von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen auf geschützten oder nicht schützbaren Alpen gerissen hat. Die Bedingungen für den Abschuss seien also erfüllt, teilte der Kanton Wallis mit.

Zuletzt hatte die Walliser Wildhut Ende Mai in der Region Schattenberge-Augstbord einen Wolf erlegt.

SRF 4 News, 15.07.2022, 14 Uhr ; 

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