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Baderegeln Knatsch um Genfer Burkini-Gesetz

Neue Kleidungsvorschriften für Genfer Schwimmbecken empören Eltern und rufen Diskriminierungsgegnerinnen auf den Plan.

Seit Samstag regelt im Kanton Genf ein neues Gesetz, welche Kleidung beim Schwimmen in den Badeanstalten erlaubt ist. Eigentlich zielt die neue Regelung auf die sogenannten Burkinis – Ganzkörper-Badeanzüge, wie sie strenggläubige Musliminnen tragen. Unter die Genfer Regelung fallen jetzt aber auch die UV-Schutzbadeanzüge, die bei Familien sehr beliebt sind.

Ein Erwachsener mit zwei Kindern geht an einem Schwimmbad entlang.
Legende: Auch bei UV-Schutzanzügen für Kinder sind lange Ärmel jetzt nicht mehr erlaubt: Familie im Genfer Freibad Genève-Plage. RTS

Erlaubt sind neu im Wasser nur noch ein- oder zweiteilige Badeanzüge, deren maximale Länge oberhalb der Knie endet und die Arme freilässt. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern. Es gilt nur in den Becken und nicht am Beckenrand. Ausserhalb des Wassers kann man sich also weiterhin bedecken, wie man möchte.

Am Wochenende ihrer Einführung stiess die neue Massnahme bei Eltern in den überfüllten Genfer Schwimmbädern auf Unverständnis.

«Ich finde, das geht zu weit», sagt im Beitrag des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS) ein Vater, der am Tag des Inkrafttretens mit seinen Kindern im Genfer Freibad Genève-Plage ist. Auch andere Badegäste sind kritisch: «Wir sprechen von Hautkrebs, von Schutz», sagt eine Dame. «Eine Mutter ist frei, ihrem Kind anzuziehen, was sie für notwendig hält.»

Kritik bei Badegästen: Im Genfer Freibad

Auch die Badeanstalten stellt das neue Gesetz vor Herausforderungen: Der Betriebsleiter des Freibads Genève-Plage will sich Zeit lassen mit der Umsetzung. Das Reglement werde nicht sofort angepasst, da wichtige logistische Fragen offen seien: «Es scheint mir kompliziert, jede Person mit einem langärmeligen T-Shirt oder einer langen Hose anzusprechen», sagt Christian Marchi. «Wir haben Tage mit mehr als 5000 oder 6000 Besucherinnen. Wie sollen wir das machen?»

Das Gesetz wurde im März vom Genfer Kantonsparlament verabschiedet und zielte ursprünglich darauf ab, Burkinis zu verbieten. Die jetzige Formulierung geht auf die Mitte-Partei zurück und präzisiert stattdessen, welche Kleidungsstücke in den Becken erlaubt sind, statt sich auf die Verbote zu konzentrieren. «So gibt es keine Diskriminierung. Und es ermöglicht eine einheitliche Regelung in allen Schwimmbädern des Kantons», sagt Mitte-Fraktionschef Jean-Marc Guinchard.

«Islamophob und sexistisch»

Mehrere Organisationen haben bereits angekündigt, diese Woche Rekurs einzureichen, und hoffen, das Gesetz so aufschieben zu können. «Dieses Gesetz ist islamophob, weil es auf muslimische Frauen abzielt», sagt Aude Martenot, Sprecherin des Bündnisses, das sich gegen das Gesetz gebildet hat.

Zudem diskriminiere es zum Beispiel auch übergewichtige Menschen, die sich in gängiger Badekleidung möglicherweise nicht wohlfühlten. Und es sei sexistisch, weil es Frauen vorschreibe, wie sie sich kleiden sollen.

RTS, 19h30, 30.5.2026, 19:30 Uhr

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