Vincent Herzog ist 41 Jahre alt, kommt aus dem Kanton Waadt und ist nicht auf einem Bauernhof aufgewachsen. Trotzdem träumt er davon, Bauer zu werden.
Reportage auf dem Hof (mit dt. Untertiteln):
«Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2025 habe ich rund 15 Höfe besichtigt und etwa 30 Eigentümer kontaktiert. Doch alle Versuche sind gescheitert», sagt er gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). Die Gründe waren unterschiedlich: zu hohe Übernahmepreise, eine ungünstige Lage oder Meinungsverschiedenheiten über die Bewirtschaftung.
Eine neue Generation von Landwirten
Vincent Herzog gehört zu einer neuen Generation von Menschen, die sich für Berufe in der Landwirtschaft interessieren. Diese sogenannten Neo-Bauern sind an den landwirtschaftlichen Schulen zunehmend präsent.
Ein Preis mit grossem Unterschied
Der Verkaufspreis eines Bauernhofs hängt in der Schweiz vom Profil der Käuferin oder des Käufers ab.
Für Kinder von Landwirten gilt der sogenannte Ertragswert. Dieser richtet sich nach der tatsächlichen Produktionsleistung des Betriebs. Die Regelung wurde 1991 mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht eingeführt, um die Landwirtschaft vor Bodenspekulation zu schützen.
Für alle anderen Käufer gilt der Verkehrswert. Er entspricht dem Marktpreis und betrifft auch Neo-Bauern.
Im Kanton Waadt liegt dieser Verkehrswert bei bebauten Grundstücken zwischen dem 2.5‑ und 5-Fachen des Ertragswerts. Im Kanton Jura beträgt der Unterschied das 2.5‑ bis 3-Fache.
Ein Gesetz zum Schutz der Familien
Das Ziel des Gesetzes sei ursprünglich sinnvoll gewesen, sagt Umweltwissenschaftlerin Mathilde Vandaele von der Universität Lausanne. Heute reichten innerfamiliäre Übernahmen jedoch nicht mehr aus, um die landwirtschaftlichen Betriebe langfristig zu sichern.
«Der Ertragswert sollte ermöglichen, einen Betrieb unter guten wirtschaftlichen Bedingungen zu übernehmen und die Investitionen während der beruflichen Laufbahn zurückzuzahlen.»
Viele Betriebe vor dem Aus
In den nächsten fünfzehn Jahren erreichen mehr als die Hälfte der Schweizer Landwirte das Rentenalter. Laut Agroscope können nur 44 Prozent auf eine familiäre Nachfolge zählen. «In den übrigen Fällen werden die Betriebe aufgeteilt, und das Land wird an Nachbarn verpachtet», sagt Vandaele.
Pacht statt Kauf
Für Landwirte, die in Pension gehen, ist die Verpachtung oft eine Lösung. Sie können ihr Eigentum behalten und weiterhin im Wohnhaus bleiben.
Die Pachtzinse sind gesetzlich geregelt und müssen von den Kantonen genehmigt werden.
Für Neo-Bauern bedeutet Pacht jedoch nicht, dass keine Investitionen nötig sind. Samuel De Oliveira kennt das aus eigener Erfahrung. Der junge Gemüsegärtner aus Bulle FR fand nach vier Jahren Suche über die Plattform remisedeferme.ch einen Betrieb zur Pacht.
Zusätzlich zur monatlichen Pacht musste er das sogenannte Betriebskapital übernehmen. Dazu gehören Maschinen, Traktoren und Anlagen. Der Betrag belief sich auf rund 400’000 Franken.
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«Wir waren zu zweit und brachten Eigenkapital ein», sagt er. «Danach machten wir ein Crowdfunding. Trotzdem fehlte noch Geld. Am Ende brauchten wir einen Investitionskredit.»
Der Einstieg in den Traumberuf
Ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag läuft in der Schweiz mindestens neun Jahre. Die Planungssicherheit ist begrenzt. Für viele Neo-Bauern bleibt die Pacht dennoch der einzige Weg in den Beruf.