Ein Hörer des Westschweizer Radios und Fernsehens (RTS) hat es am eigenen Leib erfahren: An einem Sonntagabend parkierte er auf dem leeren Parkplatz eines Geschäfts, das zu dieser Zeit geschlossen war. Bei seiner Rückkehr lag ein Zettel auf seiner Windschutzscheibe mit einem QR-Code. Der Link führte zu einer App, die ihn aufforderte, innerhalb von 14 Tagen 80 Franken zu bezahlen, als Entschädigung für «die verursachten Unannehmlichkeiten».
Was ein RTS-Hörer mit einer App gegen Falschparkierer erlebt hat:
«Diese Apps sind legal», bestätigt die Anwältin Maëlle Roulet gegenüber RTS. Und sie führt weiter aus: «Hier handelt es sich nicht um eine Busse, sondern um eine Entschädigung, die der Eigentümer über eine App und eine von ihm beauftragte Drittfirma für die Unannehmlichkeiten verlangt, die durch die unrechtmässige Benutzung seines Privatparkplatzes verursacht wurden.»
Die meisten Gesellschaften, die diese Apps verwalten, versprechen ihrer Kundschaft Anonymität. Zudem ist ihr Service kostenlos, denn sie finanzieren sich über die in Rechnung gestellten Gebühren. Manchmal wird ein Betrag davon an die Eigentümer der Parkplätze ausbezahlt. Roulet spricht von einem völlig legalen «Gewinn».
Einblick in Details ist wichtig
Ist der geforderte Betrag von 80 Franken gerechtfertigt? «Grundsätzlich ist eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zwischen 40 und 60 Franken zulässig», betont Roulet. «Wenn es jedoch Kosten für den Versand von Mahnungen oder für die App gibt, beispielsweise für deren Wartung, können diese zulasten der Person gehen, die den privaten Parkplatz unrechtmässig benutzt hat.»
Die Anwältin rät dem Hörer, eine Aufschlüsselung der einzelnen Positionen zu verlangen, aus denen sich der in Rechnung gestellte Betrag zusammensetzt. «Wenn er keine Antwort erhält, könnte dies den Weg für eine Anfechtung des Betrags öffnen. Er könnte wahrscheinlich eine Reduktion erhalten.»
Reaktion auf Passivität der Behörden
RTS hat den Entwickler der einzigen Westschweizer App im Bereich der privaten Parkplätze kontaktiert. Er sagt, seine Kundschaft bestehe aus Privatpersonen und kleinen Unternehmen wie Restaurants, Arztpraxen und Hotels. Für diese Kundschaft werde die unrechtmässige Benutzung ihrer Parkplätze als «eine Plage empfunden, gegen die die Polizei nicht einschreitet».
«Früher konnte man eine Schranke installieren oder ein gerichtliches Verbot beantragen, damit die Polizei in der Lage ist, auf einer privaten Parzelle zu büssen», sagt dazu die Anwältin Maëlle Roulet. «Aber das sind Mittel, die für kleine Eigentümer kostspielig und komplex umzusetzen sind.»
Die Apps funktionieren dank der gelieferten Daten: Kontrollschilder, Videoüberwachung, Fotos, die gesammelt werden, ohne dass die Besitzerin oder der Besitzer des Autos davon weiss. Was sagt das Gesetz dazu?
Die Antwort der Anwältin lautet: «Die Besitzerinnen und Besitzer der Parkplätze können ein Interesse geltend machen, ihr Eigentum zu schützen. Dieses überwiegt gegenüber der Persönlichkeitsverletzung durch die Erhebung dieser Personendaten.»