Ende November letzten Jahres hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt entschieden, die Akte Nzoy zu schliessen. Dagegen legte die Familie des Opfers Berufung ein.
Jetzt hat das Kantonsgericht die Staatsanwaltschaft zurückgepfiffen. Ihr Sprecher bestätigt gegenüber dem Radio und Fernsehen der französischsprachigen Schweiz (RTS) einen Bericht der Zeitung «24heures».
Der TV-Bericht von RTS zur Wende im Fall Nzoy (dt. Untertitel)
«In ihrer Verfügung hat die Staatsanwaltschaft ihre rechtliche Sicht des Falles dargelegt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese von der Strafberufungskammer nicht geteilt wird, mit Ausnahme des Nichteintretens bezüglich der unterlassenen Hilfeleistung seitens des Schützen», sagte der Sprecher.
Das Drama hatte sich am 30. August 2021 am Bahnhof von Morges VD ereignet. Der 37-jährige Zürcher mit südafrikanischer Herkunft war auf einem der Perrons von den Kugeln eines Polizeibeamten getroffen worden. Er starb noch am Tatort. Laut den Ermittlungen hatte das Opfer unter psychischen Problemen gelitten, und es soll die Polizisten mit einem Messer bedroht haben.
Zunächst hatte die Polizei angegeben, sie habe sofort Erste Hilfe geleistet. Später hiess es, dass die erste Wiederbelebungsmassnahme von einem anwesenden Krankenpfleger etwa vier Minuten nach dem letzten Schuss durchgeführt worden war.
Nach mehr als drei Jahren Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen November eine Verfügung zur Einstellung des Verfahrens erlassen. Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, der zum Tod Nzoys führte, habe in Notwehr gehandelt.
Angesichts der Umstände sei der Beamte mit einem schweren Angriff konfrontiert gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Er habe weder die Zeit noch andere zumutbare Mittel zur Verfügung gehabt, um diesen Messerangriff anders abzuwehren als durch den Einsatz seiner Schusswaffe.