Bei der illegalen Demonstration vergangenen Samstag in Bern wurden rund 500 Personen von der Polizei mitgenommen und kontrolliert. Unter den Kontrollierten haben einige Demonstrantinnen und Demonstranten mehrere Verstösse begangen: Aufruhr, vorsätzliche Brandstiftung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung – die Ermittlungen dazu sind im Gang. Ein weiterer Verstoss betrifft das sogenannte Vermummungsverbot, wofür man bis zu 1000 Franken Busse riskiert – jedoch gibt es dazu Ausnahmen.
So darf man sich in Sakralstätten, wie zum Beispiel Moscheen, verhüllen oder aber um einheimische Brauchtümer zu pflegen – auch für Werbezwecke sind Ausnahmen vorgesehen. Auch das Tragen von Gesundheitsmasken ist erlaubt.
Während der Demonstration kam es zum Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern. Hierbei könnte eine Gesichtsbedeckung zum Schutz der eigenen Gesundheit oder zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit gesehen werden. Auch hier würde das Gesetz eine Ausnahme vorsehen.
Ausserdem können die zuständigen Behörden generelle Ausnahmen aussprechen – etwa, wenn die Verhüllung zur «Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit» notwendig ist.
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Das Verhüllungsverbot ist bundesweit erst seit Anfang 2025 in Kraft und basiert auf einer Volksinitiative, welche 2021 angenommen wurde. Zuvor war es bereits in einzelnen Kantonen in Kraft, etwa im Tessin seit 2013 und in St. Gallen seit 2018.