Die Klage der FRC richtete sich gegen eine Kampagne von On, die für ein Abonnement von rund 30 Franken pro Monat ein «zu 95 Prozent recycelbares» Schuhmodell versprach. Das Prinzip: Wenn der Schuh abgenutzt ist, recycelt ihn On und schickt dem Kunden oder der Kundin ein neues Paar.
Original-Beitrag von RTS zum Thema (mit dt. Untertiteln):
In der Praxis wurde jedoch seit der Einführung des Konzepts vor zwei Jahren kein einziger Schuh recycelt. Das deckte das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) im vergangenen Dezember auf.
Doch die Zürcher Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass On in diesem Zusammenhang keine irreführende Werbung betreibt.
Für Sophie Michaud Gigon, Generalsekretärin der FRC, ist die Entscheidung bedauerlich: «Wir sind enttäuscht, weil es dem Unternehmen ein Signal gibt, dass seine Kommunikation mit Hilfe von Influencern geschickt ist und seine kommerzielle Kommunikation nicht als unlauter betrachtet wird.»
Die FRC wird gegen die Entscheidung der Zürcher Justiz keine Berufung einlegen. «Wir können kein langes, kostspieliges Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen führen, das grosse Anwaltskanzleien für seine Verteidigung engagieren wird», sagt Gigon.
Auf Anfrage teilt das Unternehmen On mit, dass es «den Entscheid der Zürcher Behörden, die von der FRC eingereichte Klage abzuweisen, begrüsst». «Dieses Ergebnis bekräftigt unsere feste Überzeugung, dass die Anschuldigungen rechtlich und faktisch unbegründet waren», antwortet das Unternehmen schriftlich.