Gewinn darf ausbezahlt werden: Der Aarauer Stromversorger Eniwa darf 4,86 Millionen Franken Gewinn an seine Aktionäre ausschütten. Dies hat der Einwohnerrat Aarau am Montagabend deutlich entschieden. Der Einwohnerrat folgte damit dem Vorschlag des Stadtrats. Die Eniwa gehört zu gut 95 Prozent der Stadt Aarau.
Grünliberale forderten Verzicht: Diskutiert wurde im Stadtparlament ein Vorstoss der Grünliberalen. Diese forderten, dass die Eniwa darauf verzichten solle, für das Geschäftsjahr 2019 ihren Aktionären eine Dividende auszuschütten. Dies, weil der Stromversorger für einen Teil seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen der Corona-Krise Kurzarbeit beantragt hat. Eine Ausschüttung des Gewinns sei unsensibel, argumentierten die Grünliberalen.
Zahlreiche Argumente dagegen: In der Diskussion wurden zahlreiche Argumente gegen ein Verbot angebracht. Die SP sprach von einem Risiko für die Bürgerinnen und Bürger, wenn die Stadt freiwillig auf 5 Millionen Franken verzichten würde. Mehrere Rednerinnen und Redner argumentierten, dass es sich bei der Kurzarbeit um eine Versicherung handle, und diese könne man nicht mit der Gewinnausschüttung vermischen.
Ähnliche Diskussion in Baden: Eine Diskussion über die Ausschüttung der Dividenden läuft auch in der Stadt Baden. Dabei geht es um die Grand Casino Baden AG, deren Mehrheitsaktionärin die Stadt Baden ist. Entschieden werden soll in Baden an der Generalversammlung der Casino AG im Herbst.
Kein Verbot auf Bundesebene: Auf nationaler Ebene wurde ein Verbot der Dividendenausschüttung für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, diskutiert. Der Nationalrat stimmte zwar für ein solches Verbot, der Ständerat lehnte es aber deutlich ab, womit es kein Verbot der Dividendenausschüttung gibt.