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Energiepaket Wirtschaftskammer-Tochter wirbt weiter - trotz Gerichtsentscheid

Bereits im Dezember hatte das Kantonsgericht dem Kanton Baselland untersagt, Fördergesuche im Rahmen des Energiepakets weiter von einer Tochterfirma der Wirtschaftskammer bearbeiten lassen. Hintergrund ist eine Klage gegen die Vergabe des Auftrags. Die Firma Effienergie, die für die halbe Schweiz solche Gesuche für Fördermassnahmen bearbeitet, war bei der Ausschreibung abgeblitzt. Sie erhob gegen die Vergabe Klage. Das Gericht gab dieser Klage in einer ersten Vorverhandlung statt und untersagte, dem Kanton vorläufig ab dem 1. Januar für neue Gesuche weiter mit der Firma IWF zusammen zu arbeiten. Abschliessend bearbeiten dürfe die Firma IWF nur noch Gesuche, die vor dem 1. Januar 2018 eingereicht wurden.

Mit diesem Gerichtsentscheid tat sich die Baudirektion jedoch schwer. Die Hotline des Energiepakets läuft nämlich weiterhin über die Firma IWF. Das brachte eine Recherche des Regionaljournal Basel ans Licht. Jetzt zeigt sich, auch die Firma IWF tut sich schwer damit, das Gerichtsurteil umzusetzen. Dies zeigt ein Mailverkehr mit der Gemeinde Muttenz. Darin bittet ein Projektleiter der IWF noch letzten Freitag den zuständigen Muttenzer Gemeinderat Roger Boerlin, im Muttenzer Anzeiger einen Text abzudrucken. Darin soll der Gemeinderat Boerlin für das Energiepaket schwärmen, aber vor allem sollen die Bewohner von Muttenz aufgefordert werden, neue Gesuche einzureichen. Neue Gesuche muss der Kanton bearbeiten, eine Zusammenarbeit mit der IWF ist ihm für Gesuche ab diesem Jahr vorläufig untersagt.

Audio
Firma IWF arbeitet weiter für Baselbieter Energiepaket
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 05.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 59 Sekunden.

Als der Muttenzer Gemeinderat Roger Boerlin dies realisierte, wurde er sauer: «Ich komme mir vor, als sei ich von der Firma IWF über den Tisch gezogen worden. Das ist eine unseriöse Geschäftstaktik nach diesem Gerichtsentscheid. Das geht so nicht.» Bei der Baselbieter Baudirektion will man sich zu all dem nicht äussern.

Bei der IWF, Tochterfirma der Wirtschaftskammer, heisst es: Man setze sich nicht über den Entscheid des Kantonsgerichts hinweg. Schliesslich würden neue Gesuche, wie vom Gericht verlangt, nicht mehr von der IWF bearbeitet, sondern nur noch vom Kanton. Diese Ausschreibung habe aber nichts mit der Kommunikation zum Energiepaket zu tun. «Die gesamt Kommunikation ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, sondern wird von den Partnern EBL, EBM, Kantonalbank, Hauseigentümerverband und Wirtschaftskammer gemeinsam getragen. Dieses Projekt wird weitergeführt.»

Gemeinderat Roger Boerlin hat der Firma IWF jetzt eine Absage erteilt. Der Text erscheint deshalb auch nicht im Muttenzer Anzeiger.

Das sollte im Muttenzer Anzeiger stehen (Auszug)

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Muttenzerinnen und Muttenzer können weiter vom Baselbieter Energiepaket profitieren

Die Muttenzerinnen und Muttenzer machen dem energiepolitischen Engagement der Gemeinde alle Ehre. Mittel- bis langfristig strebt Muttenz selbstbewusst die ehrgeizigen aber machbaren Ziele einer 2000-Watt-Gesellschaft an. (...) Auch 2018 können die Muttenzerinnen und Muttenzer umfangreich vom Baselbieter Energiepaket profitieren. Sämtliche Fördergesuche können bequem und rund um die Uhr online auf der Webseite www.energiepaket-bl.ch eingereicht werden. Bei weiteren Fragen können sich die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen zusätzlich an die Energiepaket-Hotline wenden (061 552 55 55) oder ein Mail schreiben an info@energiepaket-bl.ch.

(Regionaljournal Basel, 17:30)

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