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Entscheid Nationalrat Wasserzins wird nicht gesenkt

Nach dem Ständerat hat der Nationalrat am Dienstag mit 187 zu zwei Stimmen das revidierte Wasserrechtsgesetz gutgeheissen. Damit bleibt das Wasserzinsmaximum vorerst bis 2024 bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung.

Was ist der Wasserzins?

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Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Heute liegt dieses bei 110 Franken. Vier Kantone haben einen tieferen Betrag beschlossen. In der Wasserzinsfrage stehen die Interessen der Wasserkraftwerke jenen der Bergkantone gegenüber.

Ursprünglich wollte der Bundesrat den Wasserzins senken. Dagegen wehrten sich viele Kantone und Gemeinden. Auch im Kanton Graubünden war die Gegenwehr gross. Schliesslich verzichtete der Bundesrat auf die Senkung.

Minderheit setzte sich für Senkung ein

Eine Minderheit des Nationalrats setzte sich weiterhin für eine Senkung des Wasserzinsmaximums auf 80 Franken ein.

Vergeblich argumentierte Christian Wasserfallen (FDP/BE) im Namen der Minderheit, dass der tiefere Zins nötig sei, damit die Wasserkraft bestehen könne. Die Wasserkraft in der Schweiz bezahle derzeit eine zwei- bis fünfmal höhere Abgabe als jene im umliegenden Ausland; sie habe grosse Nachteile.

«Eine Senkung drängt sich überhaupt nicht auf.»
Autor: Silvia Semadeni Nationalrätn (SP/GR)

Eine Senkung dränge sich überhaupt nicht auf, hielt Silvia Semadeni (SP/GR) dagegen. Der Strompreis habe sich von diesem historischen Tief wieder erholt.

Bundesrätin Sommaruga kündigt Wechsel an

Ein Systemwechsel erscheine dem Bundesrat verfrüht, sagte auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Irgendwann werde man diesen aber beschliessen müssen. Bis 2024 könne man sich nun Gedanken dazu machen, denn bei der Verlängerung des maximalen Wasserzinssatzes von 110 Franken handle es sich um eine Übergangslösung, betonte Sommaruga.

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