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Fall Boi Geringes Gefährdungsrisiko: Täter kommt frei

  • Der Mann, der im Jahr 2009 als Minderjähriger eine 17-jährige Vietnamesin erschlagen hat, wird freigelassen.
  • Das Bezirksgericht Baden (AG) begründet die Freilassung mit dem Therapiefortschritt, den der Mann gemacht habe.
  • Das Jugendgericht Baden hatte den Mann 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht verurteilt.

Das Risiko, dass er wieder jemandem etwas antue, sei klein. In der Mitteilung des Bezirksgerichts ist von einem «geringen Gefährdungsrisiko gegenüber Dritten» die Rede.

Das Gericht ordnete zugleich eine enge Nachbetreuung an. Der Mann muss seine psychotherapeutische Behandlung fortsetzen. Zudem wird er weiterhin durch einen Beistand eng betreut.

Nach der Haft die fürsorgerische Unterbringung

Der Entscheid sei von den Parteien nicht angefochten worden, schreibt das Gericht in der Mitteilung weiter. Das Jugendgericht Baden hatte den Mann 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht verurteilt. Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.

Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen jedoch bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht.

Mutter verhalf ihm zur Flucht aus Psychiatrie

Der Mann war im Frühling 2016 aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden geflüchtet. Geschnappt wurde er nach knapp einer Woche von der deutschen Polizei in der Nähe von Stuttgart. Daraufhin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Lenzburg gebracht.

Seine Mutter hatte ihm zur Flucht verholfen, indem sie ihm Werkzeuge beschaffte. Sie wurde deswegen wegen Fluchthilfe zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Die Tat liegt fast zehn Jahre zurück. Der damals Minderjährige erschlug in Sessa im Tessin eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit.

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