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Familienexterne Betreuung Kanton Solothurn will Missstände bei Tagesfamilien bekämpfen

  • Wer fremde Kinder für 16 oder mehr Stunden pro Woche bei sich zu Hause betreut, muss dies beim Kanton melden.
  • Der Kanton besucht diese Betreuungseinrichtungen dann regelmässig, um zu überprüfen, ob die Regeln eingehalten werden.
  • Gemäss den Regeln dürfen nicht mehr als fünf Kinder von einer Person betreut werden.
  • In letzter Zeit traf der Kanton aber auf Tagesfamilien mit zehn Kindern pro Betreuungsperson.

Um eine Kita zu betreiben, braucht es im Kanton Solothurn eine Bewilligung. Wer eine Tagesfamilie gründet, also fremde Kinder für Geld bei sich zu Hause hütet, muss dies dem Kanton melden, sofern die Tagesfamilie mehr als 16 Stunden pro Woche von Kindern besucht wird. Der Kanton überprüft diese Betreuungseinrichtungen regelmässig, um sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Keine Probleme bei angemeldeten Tagesfamilien

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Rund 70 Tagesfamilien sind beim Kanton Solothurn angemeldet, sie betreuen rund 200 Kinder. Die meisten dieser Tagesfamilien sind Mitglieder im Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn. Bei diesen gemeldeten Tagesfamilien gibt es laut Kanton keine Probleme. Auch Esther Haldemann, Geschäftsführerein des Vereins der Solothurner Tagesfamilien betont: «Wir kontrollieren unsere Tagesfamilien selbst und der Kanton kontrolliert sie ebenfalls. Wir bieten eine altersgerechte Betreuung und niemand betreut bei uns mehr als 5 Kinder.»

Fragen nach der Bewilligung

Markus Schär, Leiter der Fachstelle Familie und Generationen beim Kanton Solothurn, sagt: «Wir stellen immer wieder fest, dass die maximale Anzahl an Kindern pro Betreuungsperson überschritten wird.» Zum Teil, weil die Tagesfamilien schlicht nicht über die Vorschriften Bescheid wüssten. Man habe dies zuletzt mehrmals bei Tagesfamilien mit Migrationshintergrund und schlechten Sprachkenntnissen festgestellt, die Kinder von Landsleuten betreuen würden. «Wer zehn Kleinkinder betreut, kann dazu nicht auch noch kochen oder einkaufen, dann kommen die Kinder einfach zu kurz.»

Dennoch seien gravierende Verstösse selten, so Schär. Werden sie bekannt, schreite die Aufsichtsbehörde ein, sei dies durch Bussen oder durch ein Verbot, das Betreuungsangebot weiterzuführen. Schär empfiehlt Eltern, aktiv nach der Bewilligung bei ihrer Betreuungsinstitution zu fragen. Angebote, die eine gültige Bewilligung vorweisen können, erfüllen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen und bieten somit eine sichere und altersentsprechende Betreuung der anvertrauten Kinder.

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