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Kinder beim Zmittag
Legende: Schulkinder beim Mittagstisch: Solche Angebote sollen in Obwaldner Gemeinden obligatorisch sein. Keystone

Abstimmung Obwalden Wird ausserschulische Betreuung zur Pflicht?

Der Kanton Obwalden entscheidet an der Urne darüber, ob die Gemeinden in Zukunft eine Betreuungsmöglichkeit für Schulkinder anbieten müssen. Die Gegner der Vorlage wehren sich gegen den Zwang dazu und sehen die Gemeindeautonomie in Gefahr.

In Obwalden müssen die Gemeinden seit zehn Jahren Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt anbieten. Im Dezember beschloss das Parlament mit 37 gegen 15 Stimmen das Obligatorium auf schulergänzende Tagesstrukturen auszuweiten.

Mit der Revision des Bildungsgesetzes sollen die Schüler auch ausserhalb ihrer Lektionen von 7 bis 18 Uhr durchgehend betreut sein. Regierung und Parlament wollen mit der Anpassung eine Lücke bei der familienergänzenden Betreuung schliessen und Familien unterstützen, bei denen beide Elternteile arbeiten.

Auch Kanton beteiligt sich

Die Gemeinden können entweder selbst Schultagesstätten einrichten, Dritte damit beauftragen oder mit Tagesfamilien zusammenarbeiten. Die Kosten für die zusätzlichen Tagesstrukturen werden in erster Linie durch einkommensabhängige Beiträge der Eltern finanziert. Den Rest von rund 500'000 Franken übernehmen zu 60 Prozent die Gemeinden und zu 40 Prozent der Kanton.

Die SVP ergriff gegen die Vorlage das Referendum. Die Partei begründet ihre Ablehnung damit, dass die neue gesetzliche Verpflichtung bevormundend in die Gemeindeautonomie und die finanzielle Prioritätensetzung eingreife. Es gebe bereits in mehreren Gemeinden bedarfsgerechte Angebote. Zudem seien die Mehrausgaben für die öffentliche Hand in Zeiten knapper Finanzen nicht tragbar.

Mehr Lohn für Kantonsräte

In einer zweiten Vorlage stimmt das Obwaldner Volk über höhere Entschädigungen für Behörden ab. Angepasst werden sollen die Entgelte für Kantonsräte rund um Kommissionssitzungen, jene für das Ratspräsidium, die Fraktionen oder die Sitzungsgelder für nebenamtliche Behördenmitglieder.

Die Erhöhung der Entschädigungen bedeuten für den Kanton Mehrkosten zwischen 45'000 und 65'000 Franken pro Jahr. Der Kantonsrat stimmte der Anpassung zum Behördengesetz mit 27 gegen 20 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

SVP und FDP lehnten angesichts der Spardiskussionen im Kanton eine Erhöhung ab. FDP-Kantonsrat Christian Limacher ergriff praktisch im Alleingang das Referendum gegen die Vorlage.

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