Zum Inhalt springen

Flumser Beil-Attacke Freispruch für Täter

  • Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat den Mann am Donnerstag freigesprochen.
  • Der Mann sei wegen seiner schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig, begründet das Gericht sein Urteil.
  • Am Mittwoch musste er sich in Flums vor Gericht verantworten. Der heute 18-Jährige war unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes angeklagt.
  • Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe im Affekt gehandelt und seine Gedanken nicht mehr steuern können.

Der junge Mann, der bei einem Amoklauf in Flums SG im Oktober 2017 mit einem Beil sieben Menschen zum Teil schwer verletzt hat, ist am Donnerstag vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in mehreren Tatbeständen freigesprochen worden.

Bereits in psychiatrischer Behandlung

Das Gericht schreibt, der Mann sei wegen seiner schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig. Deshalb hat ihn das Gericht vom Vorwurf des mehrfach versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung sowie der versuchten einfachen Körperverletzung freigesprochen. Der Täter wird jedoch in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. In einer solchen befindet er sich bereits seit März 2018. Die Kosten des Prozesses trägt der Staat.

Der Mann stand am Mittwoch vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Staatsanwaltschaft forderte für den heute 18-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.

Gescheiterter Suizidversuch

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe sich an diesem Abend, dem 22. Oktober 2017, wie «ein Stück Scheisse» gefühlt. Deshalb habe er sich umbringen wollen. Als dies nicht klappte, habe er das Haus seiner Eltern angezündet und sei losgezogen. Ohne Plan. Alles, was dann geschehen sei, sei im Affekt passiert. Er hätte seine Gedanken nicht steuern können.

Ich habe nicht gedacht, nur gehandelt.
Autor: Angeklagter

Als an der Tankstelle in Flums die Polizei eintraf, nachdem er weitere Menschen verletzt hatte, habe er nur eines gewollt: «Ich sagte den Polizisten, sie sollen auf meinen Kopf schiessen.»

Der 18-Jährige erklärte vor Gericht weiter, er bereue seine Tat. «Alles war einfach nur verrückt.» Heute würde ihm so etwas nicht mehr passieren. «Ich würde die Kontrolle nicht mehr verlieren.»

Anwalt plädierte auf Schuldunfähigkeit

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte vor Gericht, sein Mandant sei schuldunfähig. Dies, weil er am Tattag eine schwere Psychose erlitten habe. Er sei nicht mehr «urteils-, einsichts- und steuerungsfähig» gewesen. Zudem habe er keinerlei Tötungsabsichten gehabt. Von versuchtem Mord könne deshalb keine Rede sein. Die anderen Tatbestände erkenne sein Mandant. Die Zivilforderungen in Höhe von rund 360'000 Franken seien abzuweisen oder auf den Zivilweg zu verweisen, so der Verteidiger weiter.

Meistgelesene Artikel