Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Geld für neue Zuzüger Albinen beschliesst Wohnbauförderung

Die Oberwalliser Gemeinde Albinen ist entschlossen, die Abwanderung mit finanziellen Anreizen für Neuzuzüger aufzuhalten. Die Gemeindeversammlung hat am Donnerstagabend der entsprechenden Initiative klar zugestimmt.

Beat Jost
Legende: Gemeindepräsident Beat Jost ist zufrieden. Silvia Graber/SRF

Die Urversammlung hat die Initiative für eine Wohnbauförderung mit 71 gegen 29 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Gemeindepräsident Beat Jost äusserte sich zufrieden über das Ergebnis: «Es ist ein klares Resultat, um das ich froh bin. Es ist ein Auftrag und ein Vertrauensbeweis.»

Er bedankte sich bei der Versammlung für die hohe Stimmbeteiligung. Anwesend waren 101 Stimmberechtigte, rund die Hälfte der Stimmberechtigten. Für eine Urversammlung war das ein Grossaufmarsch.

Griffige Idee gegen Abwanderung

Die aktive Wohnbauförderung war als Initiative von einer Gruppe von jungen Einwohnern im August eingereicht worden. Sie wollten damit der Abwanderung in ihrem Dorf etwas Konkretes entgegensetzen. Die Initiative wurde von 94 Bürgern unterzeichnet, knapp der Hälfte der Einwohner im Bergdorf mit 240 Einwohnern.

Albinen, auf einer Sonnenterrasse nahe von Leukerbad gelegen, musste bereits die Dorfschule wegen der fehlenden Schulkinder schliessen. Heute fahren die verbliebenen Schüler mit dem Bus nach Leukerbad oder nach Leuk/Susten im Talgrund zum Unterricht.

Das ist ein klarer Auftrag.
Autor: Beat Jost Gemeindepräsident Albinen

Die Gemeinde erhofft sich, dass sich mit der Wohnbauförderung in den nächsten Jahren fünf bis zehn junge Familien im Dorf ansiedeln werden. Im besten Fall könnte damit sogar die Schule wiedereröffnet werden.

Anreize mit klaren Konditionen

Die Wohnbauförderung sieht vor, dass Einzelpersonen bei einem Zuzug 25'000 Franken und Paare 50'000 Franken erhalten. Für jedes Kind würde die Gemeinde zusätzlich 10'000 Franken aufwenden. So könnte sich eine vierköpfige Familie mit 70'000 Franken «Startkapital» im Bergdorf niederlassen.

Allerdings werden die Beträge von der Gemeinde nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgerichtet: Die Empfänger müssen sich dafür in Albinen niederlassen (Erstwohnsitz) und jünger als 45 Jahre sein.

Zudem müssen sie für ihren Wohnsitz ein bewilligungsreifes Bauprojekt oder einen Kaufvertrag für Wohneigentum von mindestens 200'000 Franken vorweisen. Wer nicht mindestens zehn Jahre in Albinen bleibt, muss die Wohnbauförderung zurückzahlen. Ausländer müssen im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 6:32 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel