- Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen auf Mallorca gibt die spanische Justiz den Fall an Deutschland ab.
- Die zuständige Richterin in Palma habe nun diese Entscheidung getroffen, teilte die Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
- Damit bestätigte die Sprecherin einen Bericht der «Mallorca Zeitung».
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma folgt mit ihrer Entscheidung der Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft.
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die «initiale Berichterstattung» des «Spiegels» gerichtliche Schritte einzuleiten.
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Bild 1 von 3. Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Bildquelle: Keystone / Henning Kaiser.
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Bild 2 von 3. Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes spricht auf der Bühne auf dem Rathausmarkt in Hamburg während der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Bildquelle: Keystone / Marcus Brandt.
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Bild 3 von 3. Am 22. März 2026 fand in Berlin eine Solidaritätsdemonstration für Collien Fernandes statt. Bildquelle: Keystone / Clemens Bilan.
Der Fall löste in Deutschland eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten aus.
Ehepaar lebte lange Zeit in Spanien
Vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca hatten Collien Fernandes und der Schauspieler Christian Ulmen in Potsdam gewohnt. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmasslichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
In einem von der Sprecherin zur Verfügung gestellten Beschlusstext weist die Richterin darauf hin, dass «die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmasslich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen». Zudem handle es sich sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten um deutsche Staatsangehörige, wird hervorgehoben.
Deutsche Gerichtsbarkeit in «privilegierter Position»
Auch die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche.
Auch eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründe keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien, heisst es. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei aus all den genannten Gründen in einer «privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen».