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Lernfahrten mit Mietauto Verwirrung bei Lernfahrangebot von Mobility

Mobility lockte Lernfahrende mit einem «Selbstbehalt 300». Betroffene zahlen nach Blechschäden aber viel mehr.

Lynn Scherrer unterstützte ihren Bruder Björn beim Autofahren lernen. Für diese Übungsfahrten mieteten die beiden ein Auto von Mobility. Bei einer Fahrt Ende 2021 passierte ein Blechschaden. Fahrschüler Björn hatte beim Parkieren die Bremse mit dem Gas verwechselt. Schwester und Beifahrerin Lynn nahm es gelassen: «Wir dachten, easy, egal was die Reparatur kostet, mehr als 300 Franken müssen wir nicht bezahlen. Das haben wir mit Mobility so vereinbart.»

Update vom 08. Juli 2022:

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Im Fall Laurence Willener hat Mobility der jungen Frau unterdessen ein Angebot gemacht. Statt der ursprünglich 1900 Franken müsse sie nur noch 800 Franken bezahlen, habe man ihr mitgeteilt. Die Junglenkerin ist enttäuscht: «Ich werde das nicht akzeptieren und allenfalls auch gerichtlich weiterziehen.»

Mobility teilt auf Anfrage mit, Laurence Willener habe einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und damit auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Und die Person, die das Mobility-Fahrzeug vor Frau Willener benutzt habe, «hat den Schaden weder festgestellt noch verursacht». Somit dürfe der Schaden gemäss den AGB Frau Willener zugewiesen werden.

Irreführender «Selbstbehalt 300»

Seit Jahren bietet Mobility ein Carsharing-Abo speziell für Lernfahrende an. Ein halbes Jahr für 49 Franken, inkl. «Selbstbehalt 300». Nach dem Schadenfall forderte Mobility von Fahrschüler Björn jedoch einen Selbstbehalt von rund 900 Franken. Die Schwester akzeptiert das nicht und kontaktiert Mobility: «Sie sagten, man müsste halt die Sternlein beachten. Dort sei ersichtlich, dass für Neu- oder Junglenker Zuschläge zwischen 500 und 1000 Franken hinzukommen. Das ist für mich definitiv kein ‹Selbstbehalt 300›.»

Service:

1900 statt 300 Franken Selbstbehalt

Auch Laurence Willener und Michael Sommer üben zusammen das Autofahren. Ebenfalls mit Mobility-Autos. Laurence, die junge Fahrschülerin, soll gar 1900 Franken Selbstbehalt zahlen. Für einen Schaden, den sie notabene gar nicht verursacht hat. Der vom Vormieter verursachte Blechschaden fiel den beiden erst auf der Fahrt auf.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Für Beifahrer Michael Sommer war klar: «Wir müssen diesen Schaden melden. Wir haben ihn ja nicht verursacht. Ich hatte das Gefühl, uns könne nichts passieren. Ich kenne Mobility als sehr kulante Firma.»

Aber Mobility verlangt von der jungen Kundin für den nicht verursachten Schaden sage und schreibe 1900 Franken. Beifahrer Sommer versteht die Welt nicht mehr: «Als Mobility-Kunde gehe ich davon aus, 300 Franken heisst 300 Franken. Dass es jetzt plötzlich 1900 Franken sein sollen, erschreckte mich ziemlich. Für mich ist das ganz klar ein Lockvogel-Angebot.»

Stellungnahme Mobility

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Noch während der «Kassensturz» Recherchen löscht Mobility auf der Website die irreführende Formulierung «Selbstbehalt 300».

Mediensprecher Stefan Roschi räumt im Interview mit «Kassensturz» ein: «Im Nachhinein muss man sagen, der Begriff ‹Selbstbehalt 300› war nicht optimal. Obwohl diese 300 Franken 95 Prozent unserer Kundinnen und Kunden abdecken. Aber bei Neu- und Junglenkenden kann es durchaus zu Missverständnissen führen.»

Aus diesem Grund änderte Mobility die Formulierung neu in «Haftungsreduktion». Wer auf der Website oder in der App auf den Link «Haftungsreduktion» klickt, sieht den tatsächlichen Selbstbehalt. Je nach Alter und Fahrpraxis beträgt er ein Vielfaches von 300 Franken.

Diesen Vorwurf weist «Mobility» gegenüber «Kassensturz» zurück. Die Zuschläge für Lernfahrende seien in den AGB's klar deklariert. Aber geworben wurde grossspurig mit «Selbstbehalt 300». Fahrschülerin Laurence Willener kritisiert: «Als lernfahrende Person vertraue ich den Angaben des Anbieters. Ich finde es fragwürdig, dass die Zuschläge so versteckt formuliert sind.»

Kassensturz, 28.06.22, 21:05 Uhr

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