Der Zuger Stadtrat sucht einen Ausweg aus einer vertrackten Situation: Eigentlich müssen nach dem gültigen Bebauungsplan 42 Parkplätze auf dem Unteren Postplatz in der Nähe des Sees bis Ende April aufgehoben werden. Die Bevölkerung hat aber im Juni 2018 eine Initiative gutgeheissen, die den Erhalt dieser Parkplätze verlangt. Dies umzusetzen sei unmöglich, hiess es bis jetzt.
Nun will der Stadtrat einen neuen Bebauungsplan für den Postplatz ausarbeiten. Hintergrund sei eine geänderte Haltung des Kantons. Der hatte im Oktober 2018 festgestellt, eine Änderung verstosse gegen das kantonale Bau- und Planungsgesetz.
Der Kanton signalisiert, er wolle einen neuen Bebauungsplan prüfen, das eröffnet neue Chancen.
Der Stadtrat will nun einen Kompromiss finden. Es ist offen, wie der aussieht. Die Herausforderung dabei sei, die mit der Aufhebung der Parkplätze versprochene Aufwertung des Postplatzes zu erreichen.
Die Zukunft der Parkplätze
Trotz der Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans wird der Stadtrat die 42 Parkplätze am Postplatz auf Ende April aufheben. Das gültige Gesetz zwinge ihn dies zu tun, erklärt Stadtpräsident Karl Kobelt. Allerdings erwartet er Widerstand gegen diesen Entscheid mittels einer Verwaltungsbeschwerde, so dass schliesslich die Richter entscheiden müssen. Bis dann, so hofft der Stadtpräsident, liege ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch.
Gegen die Aufhebung wird sicher eine Beschwerde eingehen, das heisst, die Parkplätze werden vorderhand bestehen bleiben.
Die Vorgeschichte
Bereits im Jahre 2008 entschied das Stadtzuger Stimmvolk, dass die insgesamt 60 Parkplätze am Postplatz aufgehoben werden sollen. Die Aufhebung der Parkplätze wurde mit der Zustimmung zum Bebauungsplan des Parkhauses Post in der Nähe verknüpft. Aber 2017 verwarf das Zuger Stadtparlament die Pläne für die Umgestaltung des Postplatzes mit 18:16 Stimmen knapp.
2018 wurde eine Initiative aus Gewerbekreisen lanciert, die die Aufhebung der 42 Parkplätze auf dem unteren Postplatz vor dem Zuger Regierungsgebäude verhindern wollte. Die Stimmberechtigten der Stadt Zug nahmen die Postplatz-Initiative mit 58 Prozent Ja-Stimmen an. Mit diesem Ja stiess das Zuger Stimmvolk seinen eigenen Entscheid um.
Ein halbes Jahr nach diesem Entscheid, kam der Zuger Stadtrat zur Einsicht, dass die Initiative gegen kantonales Recht verstosse und deshalb nicht umgesetzt werden könne. Er beantragte dem Parlament, die Initiative nachträglich für ungültig zu erklären.