- Das Urteil gegen den ehemaligen deutschen Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig.
- Er war am Donnerstag wegen Besitzes und Weiterleitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
- Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilt nun das Düsseldorfer Amtsgericht mit.
Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte am Donnerstag noch offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen werde.
Gericht würdigte strafmildernde Faktoren
Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die umfangreiche Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.
Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. «Für mich hat er echte Reue gezeigt», hatte die Richterin gesagt.