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Tessin freut sich über neues Grenzgängerabkommen
Aus Echo der Zeit vom 23.12.2020. Bild: Keystone
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Abkommen mit Italien Höhere Steuern für Grenzgänger und Grenzgängerinnen

Die Schweiz und Italien einigen sich nach zäher Verhandlung über ein neues Abkommen. Es soll die Besteuerung von Grenzgängern deutlich verbessern – geht aber für die Betroffenen mittelfristig mit einer Steuererhöhung einher.

Die Schweiz und Italien haben am Mittwoch in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängern sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Damit es in Kraft tritt, müssen dem Abkommen noch die Parlamente der beiden Staaten zustimmen.

Einigung im zweiten Anlauf

Bereits 2015 hätte das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974 ersetzt werden sollen. Damals konnte man sich aber nicht einig werden – die Widerstände aus Italien waren zu gross.

Dieses Jahr wurden die Gespräche zwischen der Schweiz und Italien wiederaufgenommen. Sie führten in den letzten Monaten zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Medienmitteilung.

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Aus dem Archiv: Bundespräsidentin Sommaruga in Rom
Aus Tagesschau vom 29.09.2020.
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Höhere Steuern für die Betroffenen

Das neue Abkommen verbessere die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängern deutlich und trage zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei, teilt das EFD weiter mit.

Allerdings: Für die Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die neu in der Schweiz anfangen zu arbeiten, erhöht sich laut EFD mittelfristig die Gesamtsteuerbelastung.

Ab 2034 keine Ausgleichszahlungen mehr

Bis anhin wurden Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Wohnsitz in Italien und Arbeitsort Schweiz ausschliesslich von der Schweiz besteuert. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer leitete der betroffene Schweizer Kanton etwa 40 Prozent als finanziellen Ausgleich an die italienische Wohnsitzgemeinde weiter.

Für bestehende Grenzgänger und Grenzgängerinnen ändert sich an diesem Vorgehen bis 2033 nichts. Ab dem Steuerjahr 2034 wird hingegen die Schweiz keine Ausgleichszahlungen an die italienischen Wohngemeinden mehr leisten, und das gesamte Steueraufkommen einbehalten.

Für Personen, die ab dem Inkrafttreten des Abkommens zu Grenzgängern werden, wird die Schweiz neu nur 80 Prozent der Quellensteuer erheben. 2015, als die Verhandlungen scheiterten, hätten es noch 70 Prozent sein sollen. In Italien wird dann das Einkommen der Grenzgänger und Grenzgängerinnen – unter Vermeidung von Doppelbesteuerung – ordentlich besteuert.

Klare Definitionen und Regeln

Das Abkommen enthält auch eine genaue Definition von Grenzgänger und Grenzgängerinnen: Es sind alle, die in einer Gemeinde weniger als 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und «im Prinzip» täglich in die Wohngemeinde zurückkehren.

Bild der Autobahn A2 bei Mendrisio bei Nacht.
Legende: Neu gilt als Grenzgänger, wer «im Prinzip» täglich nach Italien zurückkehrt Keystone

Des Weiteren verfüge das neue Abkommen über eine Bestimmung zur Bekämpfung potenzieller Missbräuche, was die Einteilung in bestehende und neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger betrifft.

Das Abkommen, welches auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruht, solle alle fünf Jahre überprüft werden, schreibt das EFD. Eine Bestimmung sehe zudem regelmässige Konsultationen und allfällige Anpassungen in Bezug auf das agile Arbeiten respektive Homeoffice vor.

Info 3, 23.12.2020, 17:00 Uhr;

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