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Administratives Geschlecht Wo «inter», «offen» oder «divers» im Ausweis stehen darf

Der Blick über die Schweizer Grenzen hinaus zeigt: Der Geschlechtseintrag treibt viele Länder um. Ein Überblick.

Der Bundesrat will kein drittes Geschlecht einführen oder den Verzicht auf den Geschlechtseintrag ermöglichen, wie er am Mittwoch bekannt gab. Einen Tag später: Das schottische Regionalparlament stimmt für ein Gesetz zur einfacheren Änderung des Geschlechtseintrags. Diese Debatte beschäftigt aktuell vielerorts.

Deutschland: 2017 befand das deutsche Verfassungsgericht, dass intersexuelle Personen eine dritte Option bei den Angaben zum Geschlecht wählen dürfen. Der Eintrag «divers» wurde geschaffen. Nach einer Umfrage des Bundesinnenministeriums haben in den ersten zwei Jahren der Einführung knapp 400 Personen davon Gebrauch gemacht. Für diesen alternativen Eintrag muss jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.

Neugeborene ohne eine Angabe zum Geschlecht

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Eine Besonderheit in Deutschland: Bereits seit November 2013 durften Neugeborene ohne eine Angabe zum Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden. Die Zahl der Neugeborenen, bei denen keine eindeutige Zuweisung möglich ist, bewegt sich in Deutschland im niedrigen zweistelligen Bereich, wie das Statistische Bundesamt 2017 feststellte.

Entscheidet sich eine Person zu einer Änderung des Geschlechts, beispielsweise von «männlich» zu «weiblich», sind bislang sogar zwei psychiatrische Gutachten notwendig. Die aktuelle Regierung hat sich aber dazu verpflichtet, die Änderung des Geschlechtseintrags zu vereinfachen.

Österreich: Seit September 2020 gilt in Österreich, dass wer nicht «männlich» oder «weiblich» ist, zwischen «divers», «inter», «offen» und «keinem Eintrag» wählen kann. Laut dem zuständigen Innenministerium wird dazu unter bestimmten Umständen ein Fachgutachten verlangt.

Ein Stift auf einem gelben Papier.
Legende: Man kennt es aus dem Alltag: Immer öfter stellen Unternehmen bei der Erfassung von Kundendaten freiwillig auf drei Optionen bei der Geschlechtserfassung um. IMAGO/Christian Ohde

Island: Noch viel weiter geht ein isländisches Gesetz. 2019 beschloss der Inselstaat im äussersten Nordwesten Europas das Recht von Personen, ihr eigenes Geschlecht zu definieren, ohne jegliche Befragungen und Untersuchungen – ab dem 15. Lebensjahr. Eine eidesstattliche Erklärung genügt .

Spezielles Namenssystem in Island

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Der Familienname besteht normalerweise aus dem Namen des Vaters und dem Suffix «-son» für Söhne und «-dóttir» für Töchter. Dies wurde aufgrund der relativ jungen Gesetzesänderung angepasst: Im Fall einer non-binären Geschlechtsregistrierung kann das neutrale Suffix «-bur» gewählt werden.

Das isländische Gesetz schreibt vor, dass praktisch überall die Registrierung eines neutralen Geschlechts gewährleistet werden muss – alle Ausweisdokumente, Formulare und Datenbanken eingeschlossen.

Belgien: 2019 befand das belgische Verfassungsgericht Bestimmungen, die nur eine Registrierung als «männlich» oder «weiblich» erlauben, als diskriminierend und daher verfassungswidrig. Das Gericht schlug unter anderem die Schaffung einer oder mehrerer zusätzlicher Kategorien vor. Aktueller Stand: Die Angabe des Geschlechts soll komplett aus den belgischen Personalausweisen verschwinden. Das Geschlecht bleibt aber im nationalen Register erhalten.

Niederlande: Im Mai 2018 wurde zum ersten Mal bei einer niederländischen Person das Geschlecht «X» anstelle von «männlich» oder «weiblich» im Reisepass eingetragen. Die Person gewann laut Urteil ein Gerichtsverfahren aufgrund einer bestehenden «Verletzung des Privatlebens, der Selbstbestimmung und der persönlichen Autonomie».

Die administrative Geschlechtsänderung in der Schweiz

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Wer den Geschlechtseintrag im Personenregister der Schweiz anpassen will, kann das seit dem 1. Januar 2022 direkt beim Zivilstandsamt erledigen. Dort erklärt man, dass der Eintrag geändert werden soll, da er nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmt. Daraufhin trägt das Zivilstandesamt die Änderung ein. Ein schriftliches Gesuch und medizinische Nachweise sind seit Jahresbeginn somit nicht mehr nötig. Der Änderung kostet nur noch 75 Franken.

Wie im Nachbarstaat Belgien, gaben die niederländischen Behörden 2020 die Absicht bekannt, das Geschlecht komplett aus den Ausweispapieren zu streichen. Die zuständige Ministerin argumentierte, dass alle Personen «ihre eigene Identität gestalten können, ohne sich für eine binäre Identifikation entscheiden zu müssen». Ab 2024 sollen die niederländischen Personalausweise geschlechtsneutral sein.

Malta: Der Inselstaat kennt seit 2015 ein Gesetz, welches Personen ab 16 Jahren ermöglicht, mit einer einfachen Erklärung vor einem Notar ihr Geschlecht autonom zu bestimmen. Ein Amt genehmigt die Änderung der Geburtsurkunde und der Änderung der Identitätsdokumente steht nichts mehr im Weg. 2017 wurde zudem die Möglichkeit einer X-Markierung auf Personalausweisen und Reisepässen eingeführt.

Weitere Staaten, die mehr als zwei Geschlechter anerkennen

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Etwa 20 Nationen weltweit erkennen ein drittes oder unbestimmtes Geschlecht rechtlich an. Sie erlauben meist auch einen entsprechenden Eintrag in den amtlichen Ausweisen. Die juristischen Bestimmungen sind jedoch überall etwas anders ausgelegt und gelten nicht immer für alle politischen Entitäten eines Staates.

Zu diesen Ländern gehören unter anderem Spanien , Dänemark , Kanada , die USA (staatenabhängig), Australien , Neuseeland , Uruguay , Argentinien , Chile , Kolumbien , Kenia , Pakistan , Bangladesch , Indien und Nepal .

SRF 4 News, 21.12.2022, 12:30 Uhr

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