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Folgt auf den Sonderermittler die Amtsenthebung?
Aus Rundschau vom 17.05.2017.
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Trump und die Russland-Affäre Amtsenthebung – schreibt Trump Geschichte?

Erst zwei Mal in der US-Geschichte ist es zu einem Amtsenthebungsverfahren gekommen. Beides Mal blieb der Präsident im Amt. Wegen Trumps möglicher Kontakte zu Russland macht die Rede über ein neues Verfahren nun in Washington zunehmend die Runde.

  • Sonderermittler Robert Mueller soll herausfinden, ob die Kontakte zwischen Trump und Russland strafbar waren.
  • US-Politiker bringen derweil ein mögliches Amtsenthebungsverfahren ins Gespräch.
  • Bisher gab es erst zwei Amtsenthebungsverfahren: 1868 gegen Andrew Johnson und 1999 gegen Bill Clinton. Beide Verfahren scheiterten.

Angesichts der neuen Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump hat ein

republikanischer Parteikollege ein Amtsenthebungsverfahren als denkbar bezeichnet. Sollten sich die Anschuldigungen im Fall des ehemaligen FBI-Chefs James Comey bewahrheiten, wäre das ein Grund für einen solchen Schritt, sagte der Abgeordnete Justin Amash. «Aber jeder in diesem Land erhält ein faires

Verfahren, auch der Präsident.»

Sollten weitere Republikaner eine Amtsenthebung ins Gespräch bringen, wäre dies von Bedeutung, da die Partei in beiden Kongresskammern die Mehrheit stellt. Auch der demokratische Abgeordnete im Repräsentantenhaus, Al Green, wiederholte seine Forderung an den Kongress, sofort gegen Trump vorzugehen.

So läuft ein Amtsenthebungsverfahren

Die US-Verfassung sieht ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten vor, wenn diesem Landesverrat, Bestechung und Bestechlichkeit oder schwerwiegende Verbrechen nachgewiesen werden können. Es ist ein zweistufiges Verfahren.

Bei einem entsprechenden Verdacht leitet zunächst das US-Repräsentantenhaus das Amtsenthebungsverfahren ein. Dafür ist eine einfache Mehrheit in der Kammer notwendig.

Anschliessend geht der Fall in den Senat. Bei einer Anklage führt der Oberste Richter der USA die Anhörungen. Zwei Drittel des Senats sind erforderlich, um den Präsidenten des Amtes zu entheben.

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