- Sonderermittler Robert Mueller soll herausfinden, ob die Kontakte zwischen Trump und Russland strafbar waren.
- US-Politiker bringen derweil ein mögliches Amtsenthebungsverfahren ins Gespräch.
- Bisher gab es erst zwei Amtsenthebungsverfahren: 1868 gegen Andrew Johnson und 1999 gegen Bill Clinton. Beide Verfahren scheiterten.
Angesichts der neuen Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump hat ein
republikanischer Parteikollege ein Amtsenthebungsverfahren als denkbar bezeichnet. Sollten sich die Anschuldigungen im Fall des ehemaligen FBI-Chefs James Comey bewahrheiten, wäre das ein Grund für einen solchen Schritt, sagte der Abgeordnete Justin Amash. «Aber jeder in diesem Land erhält ein faires
Verfahren, auch der Präsident.»
Sollten weitere Republikaner eine Amtsenthebung ins Gespräch bringen, wäre dies von Bedeutung, da die Partei in beiden Kongresskammern die Mehrheit stellt. Auch der demokratische Abgeordnete im Repräsentantenhaus, Al Green, wiederholte seine Forderung an den Kongress, sofort gegen Trump vorzugehen.
So läuft ein Amtsenthebungsverfahren
Die US-Verfassung sieht ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten vor, wenn diesem Landesverrat, Bestechung und Bestechlichkeit oder schwerwiegende Verbrechen nachgewiesen werden können. Es ist ein zweistufiges Verfahren.
Bei einem entsprechenden Verdacht leitet zunächst das US-Repräsentantenhaus das Amtsenthebungsverfahren ein. Dafür ist eine einfache Mehrheit in der Kammer notwendig.
Anschliessend geht der Fall in den Senat. Bei einer Anklage führt der Oberste Richter der USA die Anhörungen. Zwei Drittel des Senats sind erforderlich, um den Präsidenten des Amtes zu entheben.