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UBS-Prozess in Frankreich
Aus Tagesschau vom 24.03.2021.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 43 Sekunden.
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Berufungsprozess in Paris Steuerbetrug: Punktsieg für die UBS – Milliardenbusse schrumpft

  • Im Pariser Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlich gefällten Urteile beantragt.
  • Deutlich tiefer sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.
  • Nach dem ersten Prozess betrug die Forderung 4.5 Milliarden Euro. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Milliarden Euro.

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Aus dem Archiv: Berufungsprozess gegen UBS geht in zweite Runde
Aus Tagesschau vom 08.03.2021.
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Am Tatbestand hat sich auch im Berufungsprozess wenig geändert: Der UBS wird vorgeworfen, französische Kunden dazu angestiftet zu haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet.

Neues Gesetz könnte Busse reduzieren

Der Grossbank könnte die Zeit in die Hände spielen: denn seit kurzem wird in Frankreich qualifizierter Steuerbetrug nicht mehr so schwer gebüsst. Als Berechnungsgrundlage gelten neu nicht mehr die inkriminierten Vermögen, sondern nur die tatsächlich hinterzogenen Steuern.

Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Milliarden Euro. Im Prozess von 2019 war die Bank zu einer Strafe von 3.7 Milliarden Euro und 800 Millionen Schadenersatz – also total 4.5 Milliarden – verurteilt worden.

Die UBS selber nimmt zu den Entwicklungen am Pariser Gericht nicht Stellung, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mitteilte. Der Prozess dauert noch bis am morgigen Mittwoch. Bis ein Urteil gefällt wird, könnten aber noch Wochen oder Monate vergehen.

Einschätzung von Frankreichkorrespondentin Alexandra Gubser

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«Moralisch vorverurteilt», «diabolisiert», und überhaupt «ganz falsch verstanden» – die Verteidiger der Schweizer Grossbank UBS schossen in ihren Plädoyers zum Abschluss des Prozesses vor dem Pariser Berufungsgericht aus allen Rohren gegen die «unglaubwürdigen Zeugen» und die Staatsanwälte. Letztere wollen immer noch ein System erkennen, wonach die UBS Schweizer Kundenberater illegal auf französischem Boden wildern liess, sprich reiche Franzosen anpeilte und ihnen letztlich dabei half, ihr Geld vor dem französischen Steueramt zu verstecken. Die Strafanträge wegen Beihilfe zum Steuerbetrug und Geldwäsche gegen die sechs ehemaligen Mitarbeiter und Kader bleiben bestehen: zwischen 12 und 18 Monaten bedingt und bis 300’000€ Busse. Auch für Raoul Weil, den ehemaligen Chef des UBS Wealth Managements, der in erster Instanz freigesprochen worden war.

Dank eines Leiturteils des Kassationsgerichtshofs kann die Bank immerhin auf eine Reduktion der kolossalen Busse von 3.7 auf 2 Milliarden Euro hoffen. Als Berechnungsgrundlage für qualifizierten Steuerbetrug gilt neu die Höhe der tatsächlich hinterzogenen Steuern und nicht mehr das Total der Vermögenswerte, die dem Fiskus verschwiegen wurden. Das Urteil wird auf Ende September erwartet.

Tagesschau, 24.03.2021; 12.45 Uhr;

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