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Frankreich gegen Grossbank Die UBS hofft in Paris auf gnädige Richter

In erster Instanz wurde die Bank in Frankreich zu einer Milliardenbusse verurteilt. Jetzt beginnt der Berufungsprozess.

Die Strafe von total 4.5 Milliarden Euro Busse und Schadenersatz war die bisher höchste Strafe, die ein französisches Gericht wegen Steuerbetrugs je verhängt hat. Das Gericht sprach im Urteil gegen die UBS 2019 von einem besonders schweren Fall.

Zu Milliardenbusse verurteilt

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Dietehelm und ein Verteidiger, umringt von Journalisten.
Legende: Keystone

Für die UBS war der 20. Februar 2019 ein schwarzer Tag: Das Strafgericht Paris verurteilte die Schweizer Bank wegen Steuerbetrugs und Geldwäscherei zu 3.7 Milliarden Euro Busse und weiteren 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Fiskus. Zudem gab es in erster Instanz Gefängnisstrafen für sechs von sieben angeklagten ehemaligen Kaderangestellten der UBS.

Während Jahren habe die UBS Schweiz in Frankreich illegal vermögende Kunden angeworben und deren Gelder auf Konten in der Schweiz unter dem Schutz des Bankgeheimnisses platziert – und so dem französischen Steueramt entzogen, befanden die Richter vor einem Jahr.

Die UBS habe so «systematisch» ein Netz zum Steuerbetrug und zur Geldwäscherei betrieben. Geholfen habe ihr dabei UBS France.

Massive Kritik der Verteidigung

Die Anwälte der UBS zerpflückten das Urteil des Strafgerichts gründlich: Es sei extrem oberflächlich, widersprüchlich und einseitig: Das Gericht habe praktisch nur die Argumente der Anklage der Finanzstaatsanwaltschaft übernommen, aber die Argumente der UBS nicht berücksichtigt. Das Urteil sei schlicht «skandalös».

Die UBS blieb damit auf ihrer Verteidigungslinie. Bereits zu Beginn des Prozesses vor dem Strafgericht im Oktober 2018 hatten ihre Anwälte die Anklage der Finanzstaatsanwaltschaft als «substanzlos» kritisiert und diese Vorwürfe zum Abschluss des Prozesses wiederholt.

Für das Berufungsverfahren hat die UBS nun ihre Verteidigung um einen weiteren Staranwalt ergänzt – oder Gerichtstenor, wie es in Frankreich heisst. Ob auch das Libretto neu getextet wird, wird sich zeigen: Das hängt davon ab, ob das Gericht neue Zeugen zur Befragung zulässt.

UBS hofft auf Freispruch...

Die UBS wird in erster Linie auf Freispruch plädieren, weil die Anklage keine schlüssigen Beweise liefere. Sie stütze sich lediglich auf Aussagen ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank, so die Argumentation. In der ersten Runde hatten die Vertreter der Bank darum vor allem versucht, diese Zeugen als unglaubwürdig darzustellen.

Rettung durch das Abkommen zur Zinsbesteuerung?

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Wie die NZZ am Sonntag schreibt, setzt die UBS in ihrer Verteidigungsstrategie im Berufungsprozess auf das Abkommen zur Zinsbesteuerung mit der EU, das 2004 in Kraft trat. Dieses sah vor, dass Schweizer Banken vom Ertrag der verwalteten Vermögen aus der EU 35 Prozent an den Heimatstaat abliefern – sofern der Besitzer den Ertrag bei der heimatlichen Steuerbehörde nicht angibt. So kam allein Frankreich in den darauffolgenden Jahren zu Einnahmen in Höhe von rund 500 Mio. Euro. Deshalb sei es für die UBS «vollkommen legal» gewesen, Kundengelder aus dem EU-Raum zu verwalten, zitiert das Blatt den Rechtsprofessor Peter Nobel. «Wenn die französische Justiz dies rückwirkend als Geldwäscherei kriminalisiert, verletzt sie einen völkerrechtlichen Vertrag.» Davon will die UBS jetzt auch die Richter in Paris überzeugen und hat dazu laut NZZaS prominente Zeugen wie den ehemaligen EU-Ratspräsidenten Jean-Claude Juncker oder den ehemaligen deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble aufgeboten. (snep)

Eine zweite Linie wird die Berechnung der Busse sein. Das Strafgericht berechnete sie aufgrund der unversteuerten Vermögen, die französische Bürger bei Selbstanzeigen bis Ende 2017 deklariert hatten. Die UBS kritisierte diese Berechnung schon nach dem Urteil im Februar 2019.

... oder auf tiefere Busse

Inzwischen kann sich die UBS auf ein Urteil des Kassationsgerichts von Paris vom September 2019 berufen. Dieses akzeptierte in einem anderen Fall von Steuerbetrug als Basis für die Busse nicht die Höhe des unversteuerten Vermögens, sondern nur den dessen nicht versteuerten Ertrag.

So hofft die UBS im Berufungsverfahren immerhin auf eine deutliche tiefere Geldstrafe, falls es nicht für einen Freispruch reichen sollte.

Rendez-vous vom 8.3.2021, 12.30 Uhr

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