- Eine Mehrheit des Obersten Gerichts in Brasiliens hat für eine Verurteilung des früheren Präsidenten Jair Bolsonaro gestimmt.
- Vier der fünf Richter stimmten bei den Beratungen für einen Schuldspruch, wie die Live-TV-Übertragung zeigte.
- Die Kammer des Obersten Gerichts verurteilt ihn zu mehr als 27 Jahren Haft.
In Brasilien deutet sich eine Verurteilung des Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro wegen eines versuchten Staatsstreichs an. Vier der fünf Richter stimmten für einen Schuldspruch und haben damit die Mehrheit. Lediglich ein Richter stimmte für einen Freispruch.
Bolsonaro wurde von der fünfköpfigen Kammer des Obersten Gerichts zu einer Haftstrafe von 27 Jahren und drei Monaten verurteilt, wie die TV-Live-Übertragung zeigte. Damit ist Bolsonaro der erste Präsident Brasiliens, der nach seiner Amtszeit wegen versuchten Staatsstreichs verurteilt wird.
Der 70-Jährige steht bereits seit Anfang August wegen Verstössen gegen Auflagen unter Hausarrest und wird wegen Fluchtgefahr überwacht.
Anklage gegen Bolsonaro
Bolsonaro soll nach seiner Wahlniederlage gemeinsam mit Militärs und Verbündeten einen Putschversuch gegen die Regierung seines linken Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva geplant haben. Nach Überzeugung der Anklage habe er geplant, einen Ausnahmezustand zu verhängen und Neuwahlen anzusetzen. Allerdings habe er die Unterstützung der Militärführung nicht gewinnen können.
Am 8. Januar 2023 hatten Anhänger Bolsonaros kurz nach Amtsantritt Lulas den Kongress, das Oberste Gericht und den Präsidentenpalast gestürmt. Zudem soll Bolsonaro von Mordplänen gegen Lula, Vizepräsident Geraldo Alckmin und Richter Alexandre de Moraes gewusst haben.
Die Verteidigung wies während des Verfahrens sämtliche Vorwürfe zurück und argumentierte, dass keine stichhaltigen Beweise für eine Beteiligung Bolsonaros an einem Umsturzplan vorlägen. Neben Bolsonaro sollen auch frühere Kabinettsmitglieder und hochrangige Militärs verurteilt werden. Ihnen werden bis zu fünf Straftaten zur Last gelegt – unter anderem versuchter Staatsstreich, Beteiligung an einer bewaffneten kriminellen Vereinigung und Beschädigung denkmalgeschützter Güter.