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Bundesgerichtsurteil US-Luftwaffe darf weiter Drohneneinsätze aus Deutschland fliegen

  • Das deutsche Bundesverfassungsgericht weist die Klage gegen Drohneneinsätze der USA via Ramstein ab.
  • Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
  • Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei im Jemen lebenden Staatsbürgern ab.

Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings fest, dass Deutschland einen Schutzauftrag habe, nämlich die grundlegenden Menschenrechte und den Kern des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen für den konkreten Schutzauftrag nicht erfüllt, hiess es in der Begründung des Gerichts. Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass im Jahr 2012 im Jemen zwei ihrer Verwandten durch bewaffnete Drohnen der US-Streitkräfte getötet wurden.

Beim Einsatz der bewaffneten Drohnen nutzen die US-Streitkräfte den Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die militärische Bündnisfähigkeit Deutschlands gefährdet sei, wenn sie Einsätze ausländischer Streitkräfte in Drittstaaten nach deutschem Verständnis des Völkerrechts kontrollieren müssten, nur weil diese einen Stützpunkt in Deutschland nutzten.

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