- Die Schweiz und Ghana haben Verträge für ein Klimaschutzprojekt unterschrieben, das der Kompensation von Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung dient.
- Es ist das erste ausländische Klimaschutzprojekt, das nach den Bedingungen des Pariser Klimavertrags von 2015 umgesetzt wird.
- Das Projekt sieht vor, in Ghana klimafreundliche Methoden für den Reisanbau zu fördern.
Um die Emissionen der Bundesverwaltung zu senken, hat 2019 der Bundesrat das «Klimapaket Bundesverwaltung» beschlossen. Dieses sieht vor, dass die zivile Verwaltung und ihre dezentralen Einheiten, wie etwa die ETH, ihre Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 senken. Der militärische Teil, das VBS, soll seine Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001 reduzieren. Die verbleibenden Emissionen sollen bis 2030 mit Klimaschutzprojekten im Ausland kompensiert werden.
Klimafreundlicher Reisanbau in Ghana
Wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mitteilte , unterzeichneten nun die Schweiz und Ghana das erste gemeinsame Klimaschutzprojekt. Bei diesem werden in Ghana klimafreundliche Methoden für den Reisanbau unterstützt. So soll weniger Methan ausgestossen werden. Bis 2030 errechnete man eine Einsparung von über einer Million Tonnen CO2-Äquivalente mit dem Programm.
Auch nach 2030 soll Ghana noch von diesem Projekt profitieren, so das BAFU. Denn mit dem Programm werde gleichzeitig die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die das Klima weniger belasten, gestärkt. Die Umsetzung erfolgt durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen.
Leitlinien für die Klimakompensation
Um die Emissionen der Bundesverwaltung mit Projekten im Ausland zu kompensieren, müssen sie nach den Bedingungen des Pariser Klimavertrags von 2015 umgesetzt werden.
Bereits 2020 hat die Schweiz mit Ghana ein bilaterales Klimaschutzabkommen vereinbart: Sie finanziert dort Treibhausgas-Reduktionen und rechnet diese ihrem eigenen Klimaziel an. Zudem verpflichten sich beide Länder zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von Emissionsverminderungen ausschliesst. Auch legt der Vertrag Kriterien fest, die sicherstellen, dass Klimaprojekte die Umwelt nicht belasten, die nachhaltige Entwicklung sicherstellen und die Menschenrechte respektieren.