- Der britische Sänger Ed Sheeran hat in einem Prozess wegen angeblicher Copyrightverletzung in New York Recht bekommen.
- Sheeran habe seinen Song «Thinking Out Loud» nicht von dem Lied «Let's Get It On» abgeschrieben, befand eine Jury in New York nach mehrstündigen Beratungen einstimmig.
- Der 32-jährige Musiker zeigte sich nach dem Urteil erleichtert, aber auch zerknirscht.
«Ich bin natürlich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Falls», sagte Sheeran nach dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude. «Aber gleichzeitig bin ich unglaublich frustriert, dass unbegründete Behauptungen wie diese vor Gericht gehen dürfen.» Acht Jahre lang hätten er und die Kläger über zwei Songs mit dramatisch unterschiedlichen Texten und Melodien gestritten. Die zugrundeliegenden vier Akkorde würden jeden Tag von Songwritern auf der ganzen Welt verwendet.
Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran Copyrightverletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song «Let's Get It On» mit Marvin Gaye veröffentlicht.
Sheeran hatte sich im Prozess teilweise selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. «Thinking Out Loud» basiere auf Akkorden und Rhythmen, die «grundlegende Musikbausteine» seien und die niemand besitzen könne. Sheeran führte dabei unter anderem die Ähnlichkeit zwischen «Let It Be» von den Beatles und «No Woman No Cry» von Bob Marley an.
Auch deshalb zeigte Sheeran sich nach dem Urteil zerknirscht: «Es ist verheerend, beschuldigt zu werden, das Lied eines anderen gestohlen zu haben, wenn wir so viel Arbeit in unseren Lebensunterhalt stecken.» Er werde niemals ein «Sparschwein» sein, das Leute schütteln könnten, um Geld zu bekommen. Zudem habe er wegen des Prozesses die Beerdigung seiner Grossmutter in Irland verpasst. «Diese Zeit werde ich nie zurückbekommen.»
Der Prozess war zuvor mehrfach verschoben worden. Sheeran war wie einige seiner Kollegen – beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams – in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyrightverletzung konfrontiert worden.
Die Anwälte der Kläger hatten in ihrer Beweisführung ein 2014 performtes Mash-up von Sheeran vorgebracht: Darin kombinierte der Musiker seinen Song «Thinking Out Loud» mit Marvin Gayes «Let's Get It On». Diese Tatsache belege das Abschreiben eindeutig, so die Argumentation.
Sheeran reagierte mit Unverständnis: «Wenn ich das getan hätte, was Sie mir vorwerfen, wäre ich ein Idiot, mich vor 20'000 Menschen auf die Bühne zu stellen und das zu tun.»