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Einkaufstourismus: Profitiert Kreuzlingen vom Lockdown in Konstanz?
Aus News Plus vom 14.12.2020. Bild: Keystone
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Corona-Lage im Nachbarland Darf ich trotz Shutdown in Deutschland einkaufen?

Deutschland fährt am Mittwoch das öffentliche Leben runter. Was bedeutet das für die Schweiz? Die wichtigsten Antworten.

Ist die Einreise nach Deutschland erlaubt? Die Grenzen werden nicht geschlossen. Somit ist es nicht verboten, nach Deutschland zu reisen, wobei von nicht notwendigen Reisen abgesehen werden soll. Es gilt die Pflicht, sich bei der Einreise aus der Schweiz in die digitale Einreiseanmeldung einzutragen und eine zehntägige Quarantäne wahrzunehmen. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag der Einreise durch einen negativen Coronatest verkürzt werden. Davon ausgeschlossen sind Reisen nach Baden-Württemberg im Rahmen der 24-Stunden-Regel. Zudem können die Coronavorschriften in den einzelnen Bundesländern variieren.

Darf ich noch in Deutschland einkaufen? Die Schweiz steht noch immer auf der deutschen Liste der Risikogebiete. Der Einkaufstourismus in Baden-Württemberg ist jedoch weiterhin bedingt erlaubt. Für Personen aus den angrenzenden Schweizer Regionen gilt die Quarantänepflicht für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden nicht.

Für diese Kantone gilt die 24 Stunden-Regel

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Weiterhin in Deutschland einkaufen, ohne in Quarantäne zu müssen, können Personen aus den Kantonen Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), St. Gallen, Thurgau, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn gemäss Verordnung des Sozialministeriums des Bundeslandes.

Das Angebot ist jedoch beschränkt, da die meisten Geschäfte ausser Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien schliessen müssen.

Muss ich in jeder Situation eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen? Die digitale Anmeldung bei der Einreise ist Pflicht. In einigen Fällen kann jedoch von einer solchen abgesehen werden. Bei einer Durchreise durch Deutschland oder bei einer Durchreise ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet muss man sich nicht anmelden. Auch bei einem Grenzaufenthalt von weniger als 24 Stunden kann davon abgesehen werden. Beruflich bedingte Einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter zu transportieren, sind nicht betroffen.

Gibt es Ausgangsbeschränkungen? In einzelnen Bundesländern gelten Ausgangsbeschränkungen, so auch in Baden-Württemberg von 20 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen können unter anderem gemacht werden bei triftigen Gründen wie berufliche Tätigkeiten, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Menschen und Kindern oder beim Besuch von schulischen Veranstaltungen und Angeboten. Auch tagsüber von 5 Uhr bis 20 Uhr gelten Beschränkungen.

Darf ich meine in Deutschland wohnhafte Familie besuchen? Da die Grenzen geöffnet sind, kann die Familie unter Einhaltung der Vorschriften (digitale Anmeldung und zehntägige Quarantäne) besucht werden. In bestimmten Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.

So können in Baden-Württemberg beispielsweise Personen, die sich weniger als 72 Stunden aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts dort aufhalten, ohne Quarantänepflicht einreisen.

Kann ich weiterhin von den Paketdiensten profitieren? Pakete, die an eine Adresse in Grenznähe geliefert werden, sollten weiterhin abzuholen sein. Dies vermerken einige Paketanbieter online. Möglich sei dies, weil die Anbieter eine Dienstleistung erbrächten und nicht zu den Einzelhändlern gehörten und weil die Grenzen offen blieben.

Erwartet uns der umgekehrte Einkaufstourismus? Grundsätzlich ist es den Deutschen erlaubt, in die Schweiz einzureisen. Wie es mit dem umgekehrten Einkaufstourismus aussehen wird, ist laut Urban Ruckstuhl, zuständig für den Detailhandel im Gewerbeverband Kreuzlingen, schwierig zu beurteilen. Er kann sich jedoch vorstellen, dass einige in Deutschland wohnhafte Personen ihre Weihnachtseinkäufe in der Schweiz erledigen werden. Der Onlinehandel bleibe jedoch die grosse Konkurrenz und auch die höheren Preise in der Schweiz seien erwähnenswert.

Was beinhaltet der Shutdown in Deutschland?

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  • Die Massnahmen, die zu Beginn des Novembers gesprochen wurden, werden verlängert. So bleiben Restaurants und Bars sowie Museen und Theater geschlossen.
  • Es werden alle Geschäfte geschlossen, die nicht den täglichen Bedarf abdecken.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Die Präsenzpflicht für Schulen fällt weg.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich sein.
  • Arbeitgeber sollen – wenn möglich – Homeoffice-Lösungen realisieren.
  • Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstösse werden gebüsst.
  • An Silvester und Neujahr wird ein An- und Versammlungsverbot gelten. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten.
  • Gottesdienste und Zusammenkünfte aller Glaubensgemeinschaften sind zulässig, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann. Es gilt auch am Platz eine Maskenpflicht. Das Singen ist nicht erlaubt.

SRF 4 News, 14.12.2020, 16.15 Uhr;

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